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Haftstrafe bestätigt: Obdachlosenmörder muss fast 14 Jahre ins Gefängnis

Der Student hatte dem schlafenden Mann grundlos den Schädel gespaltet. Nun hat der Bundesgerichtshof die Revision gegen das vom Landgericht Berlin verhängte Urteil abgewiesen.

Das Urteil gegen einen Berliner Studenten, der im August 2009 einen arglosen Obdachlosen grundlos ermordet hatte, ist rechtskräftig. In einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Verurteilung des Germanistikstudenten zu einer Haftstrafe von knapp 14 Jahren.

Der Angeklagte hatte den alkoholkranken Obdachlosen am Berliner Bahnhof Zoo kennen gelernt und mit in seine Wohnung genommen. Nachdem der Obdachlose auf dem Sofa eingeschlafen war, spaltete ihm der Student den Schädel mit einer Axt. Anschließend zerstückelte er die Leiche und versteckte sie auf dem Gelände rund um den ehemaligen Güterbahnhof Schöneberg. Nach zwei Tagen gestand er die Tat einer Freundin.

Das Landgericht Berlin hatte in seinem Urteil kein Motiv für die Tat feststellen können. Es ging von eingeschränkter Schuldfähigkeit aus und verhängte daher im vergangenen März eine Haftstrafe von 13 Jahren und zehn Monaten. Die dagegen gerichtete Revision wies der BGH nun als unbegründet ab. (AFP)

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