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Hohenschönhausen: Prozess um Tötung einer Frau neu aufgerollt

Der Prozess gegen einen 34-jährigen Mann wegen Tötung einer Bekannten ist am Freitag vor dem Landgericht Berlin neu aufgerollt worden. Die Frage der Schuldfähigkeit muss neu bewertet und die Strafhöhe neu geregelt werden.

Der Prozess gegen einen 34-jährigen Mann wegen Tötung einer Bekannten ist am Freitag vor dem Landgericht Berlin neu aufgerollt worden. Der Angeklagte soll im Juni 2009 eine 27-jährige Frau in seiner Wohnung in Hohenschönhausen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann durch Stiche ins Herz getötet haben. Hintergrund war ein Streit um Geld für Alkohol. Nach dem der Angeklagte vergeblich versucht hatte, die Frauenleiche zu zerstückeln, hatte er sie im Rohrschacht des Kellers versteckt. Ein Hausmeister fand die Tote zwölf Tage später.

Vor einem Jahr war der angelernte Maler und Lackierer dafür wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Auf die Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung ans Landgericht Berlin zurückverwiesen.

Das Gericht ging damals davon aus, dass der Angeklagte zwar durch Alkohol enthemmt, aber nicht betrunken war. Der BGH hatte die Frage der Schuldfähigkeit als fehlerhaft bewertet gesehen und deshalb das Urteil aufgehoben. Den Schuldspruch hatten die Karlsruher Richter aber für rechtskräftig erklärt. Im neuen Verfahren muss daher nur noch über die Strafhöhe oder die Anordnung einer Maßregel entschieden werden.

Der 34-Jährige wollte sich im Prozess erneut nicht zu dem Vorwurf äußern. Lediglich vor der Polizei hatte er die Tat gestanden. Entscheidend für den Ausgang des Verfahrens wird die Aussage eines Gutachters sein. Der Prozess wird am 18. Februar fortgesetzt. (dapd)

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