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Innenverwaltung: "Ehrenmorde“: Zehn Fälle registriert

Seit 2004 wurden in Berlin insgesamt zehn versuchte oder ausgeführte Tötungsdelikte registriert, die unter die Kategorie der sogenannten Ehrenmorde fallen. Dies ergab eine behördeninterne Abfrage der Innenverwaltung bei der Mordkommission.

Es war der letzte Vorfall, der öffentliches Aufsehen erregt hatte: Innerhalb von 48 Stunden hatten im Juni 2008 zwei Frauen die Angriffe ihrer Exmänner nur knapp überlebt. Die Täter stammten aus Pakistan und Tunesien. Beide Angriffe wurden im Sommer vermutlich wegen vermeintlich verletzten Ehrgefühls der Männer begangen. Seit 2004 wurden in Berlin insgesamt zehn versuchte oder ausgeführte Tötungsdelikte registriert, die unter die Kategorie der sogenannten Ehrenmorde fallen. Das teilte die Berliner Innenverwaltung jetzt nach einer parlamentarischer Anfrage der CDU-Abgeordneten Stefanie Bung mit.

Die Innenverwaltung beruft sich auf eine behördeninterne Abfrage bei der Mordkommission, teilte die Sprecherin mit. Nach Angaben der Polizei wird keine offizielle Statistik über sogenannte Ehrenmorde geführt. Da es „Überschneidungen zu den Motiven bei eskalierender häuslicher Gewalt oder Eifersuchtstaten“ gebe, so ein Polizeisprecher, sei eine Differenzierung nicht immer möglich. Straftaten werden häufig auch als häusliche Gewalt registriert.

Bedrohte Frauen können in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Dann stehen sie unter Polizeischutz oder leben mit anderer Identität an geheimen Orten. Schutz finden Frauen auch in einem der sechs Frauenhäuser oder einer der 40 Zufluchtswohnungen in Berlin. Geht es um die vermeintliche Familienehre, müssen sich Frauen oft nicht nur vor einem Ex-Mann oder Bruder schützen. Es gibt Fälle, in denen sich die gesamte Familie gegen das Opfer verschworen hatte. Der Mord an Hatun Sürücü am 7. Februar 2005 erregte bundesweit Aufsehen und löste eine Debatte über härtere Strafen aus.sib

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