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Jugendkriminalität: Justizsenatorin will keine Bootcamps

In der Debatte um den Umgang mit gewalttätigen Jugendlichen hat sich Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) für eine bessere Präventivarbeit ausgesprochen. Die Einführung von Erziehungslagern lehnt die Politikerin ab.

"Wir brauchen keine neuen Regelungen im Bereich des Jugendstrafrechts", sagte die Justizsenatorin in einer Sitzung des parlamentarischen Rechtsausschuss. Zugleich verteidigte sie ihre Entscheidung, dass der umstrittene Oberstaatsanwalt Roman Reusch einer Einladung in die Sitzung nicht nachkommen durfte.

Von der Aue betonte, es brauche keinen Warnschussarrest und auch keine Bootcamps. Das Hauptaugenmerk müsse auf "wirksame Prävention" gerichtet sein. Sie lehnte zugleich eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters, die regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts sowie eine Heraufsetzung der Höchststrafen von 10 auf 15 Jahre ab. Die Justizsenatorin verwies darauf, dass in Berlin schon viel getan wurde, etwa durch das Intensivtäter- sowie das Schwellentäterkonzept. Hier sei das Land bundesweit Vorreiter.

Redeverbot für Oberstaatsanwalt

Die Justizsenatorin begründete das Nichterscheinen von Reusch damit, dass die CDU-Fraktion die Darlegung der Positionen des Senats in der aktuellen Stunde beantragt habe. Dies übernehme sie und nicht ein Vertreter der Staatsanwaltschaft. Zugleich distanzierte sie sich ausdrücklich von den privaten Äußerungen des Leiters der Spezialabteilung für jugendlichen Intensivtäter bei der Berliner Staatsanwaltschaft.

Reuschs hatte in einem Vortrag für die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung von Ende Dezember unter anderem gesagt, in Berlin werde ein überproportional hoher Anteil der Jugendkriminalität von Mitgliedern arabischer Familien verübt, die bereits als Kinder auf eine kriminelle Karriere vorbereitet würden. (iba/ddp)

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