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Justiz: Entlassener Gewalttäter soll zurück in den Knast

Es könnte ein kurzer Ausflug in die Freiheit sein für Straftäter Dietmar J. Der als gefährlich geltende 55-Jährige soll wieder in Sicherungsverwahrung, hat aber eine Woche Zeit, das Urteil anzufechten. Er hatte seine Freundin niedergestochen und war wegen Vergewaltigung angeklagt.

Der als gefährlich geltende entlassene Straftäter Dietmar J. könnte bald wieder im Gefängnis sitzen. Die Strafvollstreckungskammer des Berliner Landgerichts habe den Vollzug der Sicherungsverwahrung beschlossen, sagte der stellvertretende Gerichtssprecher Tobias Kaehne. Die Entscheidung könne jedoch binnen einer Woche mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Daher sei das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Bis dahin befinde sich der 55-Jährige weiter auf freiem Fuß, sagte der Sprecher. Seinen Angaben nach hat J. bislang noch keine Beschwerde eingelegt. Hierüber würde das Kammergericht entscheiden. Der weiter als gefährlich geltende Straftäter war nach einer Entscheidung des Kammergerichts am 15. Juni auf freien Fuß gesetzt worden, weil sich das Prüfverfahren für seine Sicherheitsverwahrung bei der Strafvollstreckungskammer mehr als zwei Jahre hingezogen hatte.

Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Körperverletzung

Dietmar J. wurde im Oktober 1998 wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Körperverletzung mehrfach vorbestrafte Gewaltstraftäter hatte seine ehemalige Freundin mit einer Schere niedergestochen.

Nachdem er im Februar 2005 seine Strafe verbüßt hatte, wurde er in vorläufige Sicherungsverwahrung genommen. Seit seiner Entlassung wird er von Beamten des Landeskriminalamts (LKA) beobachtet. (mit ddp)

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