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Justiz: Kein dritter Prozess gegen Landowsky

Gegen den ehemaligen CDU-Fraktionschef Landowsky und weitere Ex-Manager der Berliner Bankgesellschaft wird es keinen Prozess wegen Bilanzfälschung geben. Das Kammergericht lehnt ein Verfahren mangels Tatverdacht ab.

Der 1. Strafsenat des Berliner Kammergerichts habe die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Die Anklage begründe keinen hinreichenden Tatverdacht. Damit bestätigten die Richter eine Entscheidung des Landgerichts vom März 2008.

Die Ermittler hatten Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern der Immobiliengesellschaft IBG, einer Tochter der Bankgesellschaft, vorgeworfen, in den Jahren 1998/99 hohe Verluste durch falsche Darstellungen kaschiert zu haben. Die Art und Weise der Verbuchung von Mietgarantiegebühren in diesen Jahren werde aus Rechtsgründen nicht zu einem strafrechtlichen Hauptverfahren führen, entschied dagegen das Kammergericht. Die Bilanzierung habe "nach den zum Tatzeitraum geltenden Vorschriften objektiv keinen Straftatbestand erfüllt".

Immobiliengeschäfte, die den Bankenskandal auslösten und den Steuerzahler einige Milliarden Euro kosten, werden seit Jahren juristisch untersucht. Landowsky, ehemaliger Vorstandschef der BerlinHyp, bleibt nun zwar ein dritter Prozess erspart. Doch er muss weiter regelmäßig als Angeklagter im Landgericht erscheinen. Er und elf weitere einstige Topmanager der Bankgesellschaft sitzen seit Juni 2009 im wohl letzten großen Strafprozess im Zusammenhang mit der Berliner Bankenaffäre auf der Anklagebank. Ein Urteil ist nicht in Sicht. Bislang ist das Verfahren bis Mitte Juli terminiert.

In diesem laufenden Prozess geht es um Untreue. Die Angeklagten sollen bei der Auflage der Immobilienfonds LBB 12 und IBV Deutschland 1 vor rund zehn Jahren bekannte Risiken nicht einkalkuliert und durch überzogene Mietgarantien Schäden für die damals landeseigene Bankgesellschaft in Höhe von mindestens 58 Millionen Euro verursacht haben. Für Landowsky ist das Verfahren sehr brisant, denn er ist bereits in einem andern Prozess um die Bankenaffäre zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Im Verfahren um falsche Bilanzen hatten die Ermittler den Angeschuldigten vorgeworfen, Mietgarantiegebühren, die sie von geschlossenen Immobilienfonds im Hinblick auf die Übernahme einer Mietgarantie mit einer Laufzeit von meist 25 Jahren erhalten habe, voll in die Bilanzen des Vereinnahmungsjahres ausgewiesen zu haben, statt sie über die gesamte Garantiezeit aufzulösen. In den Jahresabschlüssen seien dadurch statt negativer Ergebnisse jeweils Überschüsse ausgewiesen worden.

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