Berlin Das gemeinsame Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat sich aus Sicht der zuständigen Landesministerinnen, Heidi Knake-Werner (Linke) und Beate Blechinger (CDU), bewährt. Sie bezeichneten die Arbeit der seit 1. Januar 2007 bestehenden Institution als "Erfolg". Gerichtspräsidentin Karin Aust-Dodenhoff sprach von einer "verlässlichen und berechenbaren" Einrichtung, die den Unternehmen der Region bei Arbeitsrechtstreitigkeiten schnelle Gewissheit gebe.
Unterschiedliche Rechtsvorschriften
Laut Aust-Dodenhoff trägt vor allem die besondere Sachnähe des Gerichts zur Akzeptanz bei. Diese wäre nicht möglich ohne die als gleichberechtigte Beisitzer agierenden ehrenamtlichen Richter, "die enormes Fachwissen und ein hohes Maß an Objektivität mitbringen".
Als "schwierig, aber spannend" bezeichnete sie die Anpassung der noch immer unterschiedlichen Rechtsvorschriften beider Länder. Kritisch äußerte sich die Präsidentin über den aktuellen Altersdurchschnitt der LAG-Richterschaft von 50 Jahren.
Hoher Frauenanteil
Beim LAG Berlin-Brandenburg sind derzeit 450 ehrenamtliche und 26 professionelle Richter tätig. Berlins Arbeitssenatorin Knake-Werner lobte den mit 42 Prozent hohen Frauenanteil bei den LAG-Berufsrichtern. Den Angaben zufolge gingen seit Bestehen 2822 Fälle am LAG ein, das als größtes deutsches Landesarbeitsgericht gilt.
Brandenburgs Justizministerin Blechinger verteidigte die bereits festgelegte Schließung des Arbeitsgerichts Senftenberg. Dort habe nur noch "Personalbedarf von nicht einmal zwei Richtern" bestanden. Die gemeinsame Kabinettsvorlage zur Schließung werde noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht. (iba/ddp)
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