zum Hauptinhalt

Justiz: Mildes Missbrauchs-Urteil empört Opferverbände

Die zweijährige Bewährungsstrafe für einen heute 61-jährigen Mann, der seine minderjährige Tochter 282 Mal missbraucht hatte, wird von Opferverbänden als "handfester Justizskandal" verurteilt. Auch für das Opfer ist das Urteil ein "Schlag ins Gesicht".

Nach der umstrittenen zweijährigen Bewährungsstrafe für einen heute 61-jährigen Mann, der seine minderjährige Tochter 282 Mal missbraucht hatte, hat sich jetzt die Anwältin des mittlerweile 24 Jahre alten Opfers in der Debatte zu Wort gemeldet. Das Urteil sei für ihre Mandantin ein „Schlag ins Gesicht“ , sagte Anwältin Ursula Stoof. Ihre Mandantin fühle sich jetzt noch schuldiger als zuvor. Schlaflosigkeit und Schuldgefühle plagten Susanne K. (Name geändert) seit dem Urteil des Berliner Landgerichts vom 14. April. Die junge Frau mache sich schwere Vorwürfe, weil sie die Anzeige erst so spät erstattet hat. Doch früher sei sie dazu nicht in der Lage gewesen.

Das Gericht hatte betont, bei tatnaher Verurteilung hätte der Vater eine höhere Strafe bekommen. Opferverbände kritisierten das Urteil als „handfesten Justizskandal“. Im Hinblick auf die Debatte um die Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen sei das Urteil für die Opfer „abschreckend“, sagte die Potsdamer Anwältin. Täter wie Sandras Vater profitierten davon, dass die Taten lange zurückliegen. Die sexuellen Übergriffe auf das Mädchen hatten zwischen 1992 und 1997 in der elterlichen Wohnung stattgefunden. Erst im Mai 2007 fand die junge Frau den Mut, den Vater anzuzeigen. Strafmildernd wurde vom Gericht gesehen, dass der 61-Jährige ein pauschales Geständnis abgelegt und damit seiner Tochter eine umfassende Vernehmung im Prozess erspart hatte. Hinzu kam, dass er zur Tatzeit nicht vorbestraft war. Eine erste Verurteilung stammt aus dem Jahr 1998. Damals war der Angeklagte wegen Übergriffen auf eine Schwester des Mädchens in den neunziger Jahren zu ebenfalls zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Gegen den Täter auszusagen bedeute für Betroffenen aber auch, „aus der Opferrolle rauszukommen“, sagt die Juristin. „Es gibt ihnen ein gewisses Machtgefühl.“ Der Prozess sei immerhin „der erste offizielle Akt“, sich mit der Tat auseinanderzusetzen. Diese Chance sei ihrer Mandantin genommen worden.

Anfangs war es nur eine Andeutung des Mädchens, die eine Betreuerin im Feriencamp aufmerksam werden ließ. Damals war Sandra 16 Jahre alt und lebte in einer Pflegefamilie. Seit drei Jahren versucht sie nun, ihr Kindheitstrauma in einer Therapie aufzuarbeiten. Unzählige Male hat sie in Gedanken ihren Auftritt vor Gericht durchgespielt, für die Bilder ihrer Kindheit nach Worten gesucht. „Es wäre ihr schwer gefallen, darüber zu reden. Aber sie hat es gewollt“, betont die Anwältin. Durch das Geständnis des Vaters kam es nicht dazu. Das Verfahren habe für Susanne K. neue Schuldgefühle gebracht. Ein persönliches Wort ihres Vaters wäre hilfreich gewesen, sagt die Anwältin. Den Schritt, ihren Vater anzuzeigen, hat die junge Frau dennoch nie bereut, auch wenn das Urteil für sie „unfassbar“ ist. ddp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false