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Justiz: Prozess gegen Ärzte wegen fahrlässiger Patiententötung eingestellt

Der Prozess gegen vier Ärzte eines Berliner Klinikums wegen fahrlässiger Tötung einer Patientin ist vom Amtsgericht Tiergarten gegen Zahlung von Geldauflagen in Höhe von jeweils 2500 Euro eingestellt worden.

Der Prozess gegen vier Ärzte eines Berliner Klinikums wegen fahrlässiger Tötung einer Patientin ist vom Amtsgericht Tiergarten gegen Zahlung von Geldauflagen in Höhe von jeweils 2500 Euro eingestellt worden. Die insgesamt 10.000 Euro kommen der Tochter der verstorbenen Patientin zu Gute. Im Interesse des Rechtsfriedens käme eine Einstellung in Betracht, hieße es zur Begründung.

Dem Chefarzt und seinen drei Mitarbeitern war vorgeworfen worden, im April 2001 den Tod einer 69-jährigen Frau durch unterlassene Untersuchungen bei ihrer Einlieferung ins Krankenhaus verschuldet zu haben. Der Anklage nach war die Patientin bereits mit einer infektiösen Harnwegserkrankung ins Klinikum gebracht worden und eine Woche später daran gestorben. Der Infekt sei unerkannt geblieben, weil eine entsprechende Urinuntersuchung nicht vorgenommen worden sei, hieß es.

Die Verteidigung hatte im Prozess einen Sachverständigen wegen Befangenheit abgelehnt. Ein neuer Experte sollte einem Antrag zufolge bezeugen, dass als "wahrscheinlichste Todesursache Herzstillstand anzunehmen ist" und die Harnwegserkrankung nicht bei der Klinikaufnahme schon bestanden habe. Die Angeklagten hatten im Prozess keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht. (mit ddp)

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