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Test der elektronischen Fußfessel in Stuttgart-Stammheim.

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Exklusiv

Justiz: Senat plant Einsatz elektronischer Fußfesseln

Rückfallgefährdete Täter können in Berlin in Zukunft mit elektronischen Fußfesseln oder Armbändern überwacht werden. Die Justizverwaltung hat zusätzliche Stellen beantragt.

Die Berliner Justiz bereitet sich auf den Einsatz elektronischer Fußfesseln vor. Rückfallgefährdete Sicherungsverwahrte können nach ihrer Entlassung mit elektronischen Fußfesseln oder Armbändern überwacht werden, wenn ein Gericht dies anordnet. Nachdem der Bundesrat kürzlich eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung beschlossen hatte, reagiert nun die Berliner Justiz. Nach Tagesspiegel-Informationen hat Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) für den Doppelhaushalt 2012/13 elf Zusatzstellen für den mittleren Dienst beantragt: Sechs der Beamten sollen im Bedarfsfall die Überwachung mit Fußfesseln ausgestatteter Ex-Gefangener sicherstellen. Ob Entlassene überwacht werden, entscheiden Richter. Sie können anordnen, zu überprüfen, ob sich Ex-Insassen an die Weisungen der behördlichen Führungsaufsicht halten, etwa Schulen, Kitas oder einschlägige Milieus zu meiden.

Bis zum Einsatz von Fußfesseln könnte allerdings noch ein Jahr vergehen, die Posten im Landeshaushalt wurden vorsorglich beantragt, um später nicht ohne Budget dazustehen. Denn trotz technischer Fortschritte sei es in einer derart „engmaschigen Großstadt“ wie Berlin nicht einfach, ein verlässliches Überwachungssystem zu installieren, sagten Sicherheitsexperten. In Hessen hatte es einen Versuchslauf gegeben. Auf Überwachungsmonitoren alle relevanten Orte – etwa Schulen – und gleichzeitig Entlassene bei Fahrten durch die Stadt im Blick zu haben, sei schwierig. Kein Bundesland ist derzeit technisch in der Lage, Fußfesseln flächendeckend einzusetzen.

Von der Aue, die derzeit auf Dienstreise in Brüssel ist, hatte sich kritisch über das Bundesgesetz zur Sicherungsverwahrung geäußert. Nun muss die Senatorin die Regelung umsetzen, obwohl sie im Bund versucht hatte, den Einsatz von Fußfesseln zu verschieben.

Anwälte, aber auch Richter, warnten grundsätzlich vor Panik: Rückfallgefahr bestehe bei Ex-Häftlingen jeder Couleur, bei Sicherungsverwahrten wird sie Studien zufolge mit weniger als fünf Prozent angegeben. Wichtiger als Überwachung sei es, langjährige Insassen an die ungewohnte Freiheit zu gewöhnen. „Immerhin gibt es in Berlin nun Versuche, Sicherungsverwahrte auf die Entlassung vorzubereiten, Bundesländer wie Bayern tun dahingehend nichts“, sagte Sebastian Scharmer, Berliner Anwalt und Sachverständiger des Bundestags-Rechtsausschusses. So werden als problematisch eingestufte Ex-Gefangene durch die Forensisch-Therapeutische Ambulanz in Reinickendorf betreut. Scharmer vertritt auch Sicherungsverwahrte, die freiwillig das Tragen von Fußfesseln angeboten hatten, um entlassen zu werden.

Zuletzt wurde diesen März ein Berliner Sicherungsverwahrter entlassen, der 1995 wegen Totschlags verurteilt worden war. Demnächst kommt ein 70-Jähriger frei, der seit 1969 wegen drei Tötungsdelikten inhaftiert ist. Er bleibt wohl noch in der Vollzugsanstalt Tegel, weil ihn bislang kein Heim aufnimmt. Zehn weitere Männer könnten dieses Jahr folgen. In Berlin sitzen 42 Sicherungsverwahrte ein. Weitere 70 sind noch in regulärer Haft, ihnen droht danach ebenfalls Sicherungsverwahrung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die deutsche Justiz mehrfach gerügt, unter anderem weil Sicherungsverwahrte ihre Strafe schon verbüßt haben und nicht wie Gefangene behandelt werden dürfen. Außerdem hätten einige überhaupt nicht mehr in Gewahrsam sein dürfen. In Berlin sollen alle Entlassenen zwei Bewährungshelfer bekommen, einen Mann und eine Frau. Aus Justizkreisen heißt es, mit 100 Bewährungshelfern in der Stadt sei man schon jetzt kaum in der Lage, das Nötige zu tun. Daran wird auch der Haushaltsantrag von Senatorin von der Aue wenig ändern: Von den elf neuen Justizstellen sind fünf als Bewährungshelfer vorgesehen.

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