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JVA-Misshandlungs-Prozess: Falschaussage eines wichtigen Zeugen?

Im Prozess um die mutmaßliche Misshandlung eines Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel hat die Nebenklage Strafanzeige gegen einen Zeugen wegen Falschaussage erstattet. Die Verteidigung fordert ein Drogen-Gutachten für das mutmaßliche Opfer.

Es sei davon auszugehen, dass sich der damalige Vollzugsabteilungsleiter Kurt E. am Mittwoch wegen Falschaussage strafbar gemacht habe, sagte Nebenklage-Anwalt Ulrich Dost am Freitag vor dem Potsdamer Landgericht. E. hatte geäußert, das mutmaßliche Opfer Matthias D. nie persönlich kennengelernt zu haben. D. hatte dies bestritten.

Unterdessen kündigte die Verteidigung an, das mutmaßliche Opfer solle von einem Gutachter untersucht werden. Dieser solle klären, ob D. wegen angeblichen Drogenkonsums während der Haftzeit überhaupt in der Lage sei, sich zu erinnern.

Die Staatsanwaltschaft wirft den angeklagten elf Männern und zwei Frauen im Alter von 37 bis 53 Jahren Körperverletzung im Amt und Misshandlung eines Schutzbefohlenen in drei Fällen vor. Die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt sollen Matthias D. am 4. und 5. März 1999 mehrfach geschlagen haben. Der Mann habe schwere Prellungen, Abschürfungen im Gesicht und am Oberkörper erlitten. (imo/ddp)

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