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Kampf gegen Auto-Brandstifter: „Absolut miese Ermittlungsarbeit“

Nach der Freilassung einer mutmaßlichen Autozündlerin wächst die Kritik an der Polizei. Wieder gingen Pkw in Flammen auf - diesmal in bislang nicht betroffenen Ortsteilen Berlins.

Die linken Zündler machen es der Polizei wirklich schwer. In der Nacht zu Sonntag brannten Autos in Stadtteilen, in denen nachts garantiert keine Zivilstreife unterwegs ist: in Waidmannslust ein Porsche Cayenne und in Französisch-Buchholz ein Audi sowie der Mercedes-Lkw einer privaten Arbeitsvermittlung. Offensichtlich weichen die Zündler zunehmend in Bezirke aus, in denen das Risiko, erwischt zu werden, gleich Null ist.

Dass Erwischen grundsätzlich schwer ist, haben Staatsanwaltschaft und Justiz in dieser Woche schmerzlich erlebt. Erst platzte der Prozess gegen Christoph T., dann wurde am Freitagabend nach fünf Monaten der Haftbefehl gegen Alexandra R. aufgehoben – ohne Auflagen. Beide waren im Frühsommer in Friedrichshain festgenommen worden, aber nicht auf frischer Tat. Zahlreiche Ungereimtheiten und widersprüchliche Zeugenaussagen der beteiligten Polizisten in beiden Prozessen brachten die beiden linken Aktivisten wieder auf freien Fuß. Von „absolut mieser Ermittlungsarbeit“ ist in Polizei- und Justizkreisen die Rede.

Der Vorsitzende des Innenausschusses, Peter Trapp (CDU), nennt die Staatsanwaltschaft als Hauptschuldigen an dem Desaster. Möglicherweise hätten ja „politische Motive“ zu den Haftbefehlen geführt „und nicht polizeiliche Erkenntnisse“. Innerhalb der Justiz wird unter der Hand zugestanden, dass die Festnahmen nach zwei Jahren ohne jeden Ermittlungserfolg die „erste Chance“ waren – und die sollte genutzt werden. Möglichst harte Strafen sollten vor dem nächsten 1. Mai die Krawalllust dämpfen, Presse, Öffentlichkeit und Opposition hatten schließlich reichlich Druck gemacht.

Offiziell wies die Justizverwaltung den Vorwurf einer Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft zurück. Aktivisten der linken Szene kritisierten einmütig, dass die „Klassenjustiz“ aus politischen Gründen „die Genossen in generalpräventiver Geiselhaft gehalten“ habe. Die Vorlage für diesen Vorwurf hatte die Justiz selbst geliefert. Im August hatte das Kammergericht „generalpräventive Erwägungen“ – sprich Abschreckung – als Begründung für die Haftfortdauer genannt.

Der grüne Innenpolitiker Benedikt Lux betonte gestern, dass Alexandra R. noch nicht freigesprochen sei: „Warten wir das Ende der Hauptverhandlung erst mal ab.“ Lux forderte von der Polizei angesichts der jüngsten Entwicklung eine bessere Beweisführung von den Ermittlern. Ein leitender Beamter hält dies jedoch kaum für möglich: „Wir müssten die Täter direkt neben dem brennenden Auto erwischen.“ Dies sei jedoch unmöglich, da die von der Szene eingesetzten Grillanzünder zunächst minutenlang glimmen, bevor Flammen überschlagen.

Derzeit lacht die linke Szene über eine weitere Panne des Staatsschutzes. Am 13. Oktober brannte in der Köpenicker Straße ein japanischer Kleinwagen. Weil er zehn Jahre alt war, entschied man: „Eine politische Tatmotivation liegt nicht vor.“ Dass das Kennzeichen „B-DM 1933“ mit der Abkürzung für „Bund Deutscher Mädel“ und der Jahreszahl von Hitlers Machtübernahme gleich doppelten Nazibezug aufweist, fiel nicht auf. Erst als sich die Antifa im Internet zu dem Anschlag bekannte und sich lustig machte („Welch ein Zufall. . .“), revidierte die Polizei ihre Meinung. Zu Recht:  Der Wagen gehört der Lebensgefährtin eines bundesweit bekannten Nazirockers. Ha

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