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Keith M.: Kindermörder muss in Freizeit arbeiten

Der inhaftierte Kindermörder Keith M., der wegen des Mordes an dem siebenjährigen Christian im Juni 2006 zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, muss wegen Bedrohung und Beleidigung eines Pflegers 32 Stunden Freizeitarbeit leisten.

In Handfesseln wurde Keith M. in den Gerichtssaal geführt. Es war nichts Neues für den verurteilten Mörder, er nahm es gleichgültig hin. 16 Jahre alt war M., als er den siebenjährigen Christian aus Zehlendorf grausam ermordete. Jetzt ist er 21 Jahre alt, seit fast fünf Jahren Häftling und sitzt erneut auf der Anklagebank. Weil er in der Haft andere mit dem Tode bedroht hat. Das Urteil aber fiel eher milde aus: Das Verfahren wurde gegen 32 Stunden Freizeitarbeit eingestellt.

Keith M. hatte sich im November 2009 über einen medizinischen Mitarbeiter der Jugendstrafanstalt (JSA) Plötzensee geärgert. Er fühlte sich wohl nicht ernst genommen und wurde ausfällig. Er beleidigte einen Oberpfleger laut Anklage als „Hurensohn“, drohte mit einer „Komabombe von der Seite“ und soll schließlich angekündigt haben: „Wenn ich dich draußen sehe, schlage ich dich tot, du hast wohl Angst vor mir.“ Der 52-jährige Oberpfleger erstattete Anzeige.

Die verbale Attacke wurde ein Fall für ein Jugendgericht, weil Keith M. zur Tatzeit 20 Jahre alt und damit noch Heranwachsender war. Der Prozess hatte kaum begonnen, da konnte er einen besonderen Schutz genießen: Ausschluss der Öffentlichkeit in seinem Interesse. Keith M. – mittelgroß, leicht untersetzt und bullig wirkend – zuckte mit der Schulter: „Ist mir egal.“ Dann soll er von einer blutenden Wunde berichtet haben, die er von einem Arzt versorgen lassen wollte. Der Pfleger aber habe ihm lediglich Verbandszeug gegeben. Darüber habe er sich geärgert. Die Vorwürfe gab M. zu: „Es war nicht richtig.“ Er habe die Drohungen aber nicht ernst gemeint.

Vor fast genau vier Jahren wurde Keith M. wegen Mordes zu zehn Jahren Haft, der höchstmöglichen Jugendstrafe verurteilt. Der Zehlendorfer hatte den Nachbarsjungen Christian im August 2005 in ein Versteck gelockt, dort mit der Faust und einem Ast sowie mit massiven Tritten zu Tode gequält. Im Mordprozess soll er auch erklärt haben, dass er schon immer jemanden umbringen wollte. Tatsächlich ist Keith M. bereits als Elfjähriger durch Straftaten aufgefallen. Mit 14 Jahren bedrängte er eine Mitschülerin. Dann trat und bedrohte er einen Schuldirektor, attackierte nach einem Diebstahl drei Verkäuferinnen, schlug einen Gymnasiasten zusammen. Er bekam ein halbes Jahr Haft auf Bewährung und schlug Monate später mit einem Kumpel einen Bundeswehrsoldaten krankenhausreif.

Sein kriminelle Karriere brach auch im Knast nicht ab. Bereits drei Verfahren gab es. Einmal erwischte man ihn mit Cannabis, dann log er für einen Mithäftling. Vor einem Jahr wurden ihm 16 Stunden Freizeitarbeit auferlegt. Dem jetzigen Gericht lag andererseits ein positiver Bericht aus der JSA über M. vor. „Eigentlich ist er ruhig“, sagte sein Anwalt. Die Juristen stuften die Vorwürfe schließlich als nicht so schwerwiegend ein. Zudem seien die Angaben des Zeugen widersprüchlich gewesen. Wenn Keith M. innerhalb von zwei Monaten 32 Stunden in der Freizeit putzt oder andere Arbeiten erledigt, wird das Verfahren eingestellt.

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