Bei den Beihilfen geht es um Eingliederungs- und Entschädigungsleistungen, die der heute 82-jährige Kurras erhalten hatte, weil er nach Kriegsende im sowjetischen Speziallager Sachsenhausen eingesperrt war. Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales hatte den Betrag von nach heutiger Währung mehr als 4000 Euro zurückgefordert. Dagegen werde er in der nächsten Woche Klage beim Berliner Verwaltungsgericht einreichen, sagte sein Anwalt Mirko Röder am Montag.
Nach Angaben der Sozialbehörde war aus den Stasi-Akten hervorgegangen, dass Kurras wegen illegalen Waffenbesitzes in Sachsenhausen gesessen hatte und nicht aus politischen Gründen. Für kriminelle Vergehen dürfe es aber keinen Ausgleich geben. Kurras war schon einmal gegen die Kürzung von Versorgungsgeldern vor Gericht gezogen - mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht hatte im Mai entschieden, dass er wieder sein volles Ruhegehalt bekommen müsse. Es war 2009 gekürzt worden, als die Stasi-Vergangenheit des pensionierten Polizisten aufgeflogen war. Kurras hatte vor mehr als 40 Jahren den Studenten Benno Ohnesorg erschossen. (dpa)
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