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Der 45-jährige Angeklagte wurde wegen erpresserischen Menschenraubes und schwerer räuberischer Erpressung zu neun Jahren Haft verurteilt.

© dpa

Kleinmachnow: Kindesentführer bekommt neun Jahre Haft

Im Prozess um die Kindesentführung in Kleinmachnow ist am Freitag ein Urteil gefallen. Der 45-jährige Angeklagte muss für neun Jahre ins Gefängnis.

Mit seinem Urteil folgte das Landgericht Potsdam dem Antrag des Staatsanwalts. Der 45-jährige Angeklagte hatte gestanden, das Mädchen am 10. Februar entführt und seine Mutter mit einer Sichel bedroht zu haben. Erst nach Zahlung von 60 000 Euro Lösegeld hatte der Berliner Geschäftsmann das Kind nach etwa 13 Stunden freigelassen. Unmittelbar danach wurde er gefasst.

Das Gericht wertete die Tat des geschiedenen dreifachen Vaters als erpresserischen Menschenraub und schwere räuberische Erpressung.

Richter Andreas Dielitz sagte, Carsten W. sei aufgrund seiner Schulden in Höhe von 36.000 keineswegs verzweifelt gewesen. Vielmehr habe er wohlüberlegt die Kindesentführung geplant. Dabei habe er extra ein kleines Kind ausgesucht. Er sei als Vater von drei kleinen Kindern davon ausgegangen, keine Gegenwehr zu bekommen und das Kind beherrschen zu können. (dpa/dapd)

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