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Kriminalität: Erneut BVG-Mitarbeiter bei Angriff verletzt

Ein 46-jähriger Mitarbeiter der BVG wollte einen Streit auf dem U-Bahnhof Schönleinstraße schlichten. Dort griff ein Mann eine Frau an. Der BVG-Mann wurde daraufhin selbst Opfer: Der jugendliche Täter stach ihm in den Arm.

Wieder ist ein Mitarbeiter der BVG bei einem Angriff verletzt worden. Der Angestellte zog sich am Freitagabend auf dem U-Bahnhof Schönleinstraße in Kreuzberg eine Stichverletzung zu. Der 46-Jährige hatte gegen 22.30 Uhr einen Streit zwischen einem Mann und einer Frau bemerkt. Der Täter attackierte dabei die Frau verbal und bedrängte sie. Als der BVG-Mitarbeiter der Frau zu Hilfe eilte, drehte sich der Mann um und stach ihm mit einem bislang unbekannten Gegenstand in den rechten Arm. Anschließend flüchteten der Angreifer und die Frau. Das Opfer wurde in einem Krankenhaus ambulant behandelt. Er konnte den Täter lediglich vage beschreiben als etwa 18 Jahre alt, 1,75 Meter groß und südländisch aussehend. Ob der Angreifer und die Frau zusammengehörten, ist unklar.

Die Kripo wird jetzt die Videoaufzeichnungen der Station auswerten. Seit diesem Jahr werden die Aufnahmen aus allen 170 Stationen 24 Stunden gespeichert, bevor sie gelöscht werden. Die Fahrzeuge sind dagegen noch längst nicht alle mit Kameras ausgestattet. Etwa jede dritte U-Bahn und jeder zweite Bus sind mit dieser Sicherheitstechnik ausgestattet. Bei der Straßenbahn ist es nur ein Bruchteil. Jedoch sind alle neuen Fahrzeuge, die die BVG bestellt, mit Kameras ausgerüstet.

Wie berichtet, konnte am Donnerstag dank der Videoaufzeichnung ein 14-Jähriger festgenommen werden, der einem Busfahrer mutwillig ins Gesicht geschlagen hatte. Der Angriff war geplant, denn ein 16-jähriger Freund des Schlägers filmte die Attacke mit der Handykamera. Der 14-jährige A. ist als sogenannter Intensivtäter registriert – deshalb konnte die Polizei ihn schnell identifizieren. Ein Richter erließ Haftbefehl. Der Junge, der erst seit einigen Monaten strafmündig ist, sitzt nun in U-Haft. Er war am Morgen des Tattages von einem Gericht zu vier Wochen Arrest verurteilt worden, musste die Strafe jedoch nicht sofort antreten. Ha

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