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Kurzer Prozess: Erstes Urteil nach Mai-Randale

Das Amtsgericht Tiergarten hat am Freitag einen 57-jährigen Familienvater verurteilt, der an den Mai-Krawallen beteiligt war. Er hatte Flaschen auf Polizisten geworfen, um Löscharbeiten zu verhindern.

Zwei Wochen nach den schweren Ausschreitungen bei den Mai-Krawallen in Berlin ist ein Flaschenwerfer zu einem Jahr und zwei Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Im Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten gestand der 57-jährige Familienvater, in der Walpurgisnacht zum 1. Mai zwei leere Glasflaschen in Richtung Polizei geschleudert zu haben. Das Gericht sprach ihn am Freitag wegen besonders schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Die Mai-Krawalle waren in diesem Jahr von einer erschreckenden Gewalt gekennzeichnet: Müllcontainer brannten, Flaschen und Steine hagelten. 479 Polizisten wurden bei den Ausschreitungen verletzt, 289 mutmaßliche Gewalttäter festgenommen - darunter der bis dahin unbestrafte Familienvater. Er hatte sich in einer Gruppe von rund 300 Randalierern aufgehalten, die Räumungs- und Löscharbeiten der Polizei verhindern wollten. Nach Angaben eines Justizsprechers liegen bisher rund 20 Anklagen vor. (am/dpa)

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