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Kurznachrichten: Gerichtsprozesse vom Mittwoch

Stricher wegen Totschlags und Vergewaltigung angeklagt - Geplatzte Blüten-Träume: Prozess um Geldfälschung - Baby misshandelt: Mutter bekam Bewährungssstrafe

Stricher wegen Totschlags und Vergewaltigung angeklagt

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 31-jährigen Stricher wegen Totschlags, versuchten Mordes und Vergewaltigung erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen im Juni 2009 einen 62-Jährigen in seiner Kreuzberger Wohnung erwürgt zu haben. Anlass sei ein Streit um die Entlohnung für sexuelle Dienstleistungen gewesen. Rund zwei Wochen zuvor soll der Angeklagte in die Wohnung einer Bekannten in der Kreuzberger Adalbertstraße eingedrungen sein. Dort vergewaltigte er laut Anklage deren 14-jährigen Sohn. Anschießend stach er ihm mit einem Küchenmesser in den Hals. Eine Notoperation rettete ihm das Leben. ddp

Geplatzte Blüten-Träume: Prozess um Geldfälschung

Beim Blüten-Zählen schlugen die Fahnder zu: Acht mutmaßliche Falschgeldhändler müssen sich seit gestern vor dem Landgericht verantworten. Die Männer im Alter von 28 bis 53 Jahren sollen Falschgeld im Nennwert von 280 000 Euro aus Italien in Berlin weiterverkauft haben. Als Hauptangeklagte gelten ein 38-jähriger Kroate und ein 34-jähriger Bosnier. Ein Italiener sei als Vermittler tätig geworden, ein Deutscher als Fahrer. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. K.G.

Baby misshandelt: Mutter bekam Bewährungssstrafe

Es war aus Sicht der Richter ein Augenblicksversagen: Eine 22-jährige Mutter, die ihre vier Monate alte Tochter durch heftiges Schütteln lebensgefährlich verletzt hatte, wurde gestern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Monika K., die damals in Reinickendorf lebte und intensiv vom Jugendamt betreut wurde, hatte ein Geständnis abgelegt. Mindestens zehn Sekunden habe sie ihre Tochter geschüttelt, hieß es im Urteil. Monika K., eine ansonsten liebevolle Mutter, sei in dem Moment überfordert gewesen und „explodiert“. Das Mädchen lebt jetzt bei Pflegeeltern. Ob die Angeklagte ihr Kind wiederbekommen wird, sei fraglich. K.G.

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