zum Hauptinhalt
Die Wasserschutzpolizei Wache Mitte auf Streifenfahrt über die Spree im Regierungsviertel.

© Thilo Rückeis

Update

Länderübergreifende Kontrollen der Polizei: Über 400 Verwarnungen auf Brandenburgs Gewässern ausgesprochen

Zu schnelle und zu betrunkene Bootstouristen: Die Brandenburger Wasserschutzpolizei hat derzeit besonders viel zu tun.

Berlin/Potsdam - Mit steigenden Temperaturen schippern auch mehr Freizeitkapitäne auf den Flüssen und Seen herum. Viele zieht es raus ins Grüne, gerne aufs Wasser. Doch auf Deutschlands Gewässern gelten ebenso strenge Verkehrsregeln wie auf den Straßen – und nicht alle halten sich daran. Für die Wasserschutzpolizei bedeutet das viel Arbeit.

Wie viel genau, hat die Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern nun in Zahlen gegossen: Wie sie am Freitag mitteilte, gab es zwischen Himmelfahrt und Pfingsten in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt Schwerpunktkontrollen der Berufs- und Freizeitschifffahrt auf den Binnengewässern. Insgesamt 183 Berufsschiffe – darunter Fähren und Fahrgastschiffe – sowie 4433 Sportboote und 54 sonstige Fahrzeuge wie schwimmende Geräte, Spreewaldkähne oder Tretboote wurden kontrolliert.

Mit 2,5 Promille hinterm Steuer

Auch um Brandenburg – mit über 1600 Kilometern Wasserstraßen sowie 3600 Seen das wasserreichste Bundesland – machten abenteuerlustige Wasserausflügler keinen Bogen: 107 Ordnungswidrigkeiten und 447 Verwarnungen, das ist die Bilanz der Brandenburger Wasserschutzpolizei. Häufigste Verfehlung ist noch immer die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Aber auch das Fahren ohne Berechtigung (100 Euro Verwarngeld) oder sogar das Führen eines Bootes, ohne überhaupt im Besitz einer Berechtigung zu sein (250 bis 5000 Euro) sind keine Seltenheit. Hat der Bootsführer seine Berechtigung nicht dabei, wird ein Verwarngeld von 100 Euro fällig.

Oft fehlen auch vorgeschriebene Rettungsmittel an Bord, die Kennzeichnung des Wasserfahrzeugs ist mangelhaft oder der Bootsführer befährt nicht freigebene Wasserstraßen, wie beispielsweise in Naturschutzgebieten. Insgesamt kontrollierten die Beamten in den zwölf Tagen zwischen Himmelfahrt und Pfingstmontag 2288 Wasserfahrzeuge. In elf Fällen durften die Kontrollierten ihre Fahrt überhaupt nicht fortsetzen, einmal traf es – auch zur Überraschung der Polizisten – den Führer eines Gütermotorschiffes bei Ketzin: Mit einem Promillewert von 2,47 musste er das Kommando über das Binnenfrachtschiff an ein anderes Besatzungsmitglied übergeben. Trauriger Spitzenreiter in Brandenburg war jedoch ein Sportbootführer mit 2,89 Promille.

Zahlen müssen auch alkoholisierte Ruderer

Dabei gelten beim Führen von Booten und Schiffen die gleichen Grenzen für den Blutalkoholspiegel wie im Straßenverkehr. Mit 0,5 Promille darf man gemäß Binnenschifffahrtsordnung nicht mehr ans Steuer. Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer 0,5 bis 1,0 Promille im Blut hat. Alles darüber heißt: Strafanzeige. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um ein Motor-, ein Ruder- oder ein Tretboot handelt. So kommt es, dass drei Ruderer, die unter Alkohol in Brandenburg unterwegs waren, mit Strafen zwischen 350 und 2500 Euro rechnen müssen.

Im vergangenen Jahr hatte die Brandenburger Wasserschutzpolizei insgesamt 89 betrunkene Bootsführer erwischt. Im Fokus der kommenden Monate stehen auch Charterboote, für die kein Bootsführerschein nötig ist. Die Boote, Kähne und Flöße mit einer Leistung unter 15 PS erfreuen sich immer größerer Beliebtheit bei Einheimischen und Touristen. 2017 waren sie an 58 Prozent der Unfälle in Westbrandenburg beteiligt.

Insgesamt wurden bei den Kontrollen in den fünf Bundesländern 257 Ordnungswidrigkeiten festgestellt und 707 Verwarnungen ausgesprochen. 19 Bootsführer waren alkoholisiert, einer von ihnen gleich mit 3,2 Promille. Gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet. Zwar sei die Zahl der Straftaten angestiegen – von 14 im Jahr 2017 auf 19 in diesem Jahr –,dafür gebe es einen deutlichen Rückgang bei den Ordnungswidrigkeiten, so Polizeioberkommissar Robert Stahlberg vom Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern. „Hier lagen wir mit 372 im vergangenen Jahr deutlich höher.“

Abgeschlossen sind die Kontrollen für diese Saison damit aber nicht: „Die Wasserschutzpolizeien der Länder werden auch zukünftig länderübergreifende Schwerpunktkontrollen in dieser Form durchführen.“ Na dann: Ahoi.

Anika Wenzel

Zur Startseite