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Landgericht: 20-Jähriger nach Verfolgungsjagd verurteilt

Nach einer rasanten Flucht vor der Polizei stand ein inzwischen 20-jähriger Schüler aus Wedding am Freitag erneut vor Gericht.

Im ersten Prozess hatte ein Amtsgericht die Verfolgungsjagd durch Tiergarten, bei der der Honda-Fahrer bis auf Tempo 180 beschleunigt hatte, nur als eine Ordnungswidrigkeit eingestuft. Der Angeklagte sei jedoch einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, befand das Landgericht.

Der Führerschein-Neuling war leicht alkoholisiert, als er im Mai 2008 eine Freundin nach Hause bringen wollte. Weil er mit etwa 50 Stundenkilometern durch eine Tempo-30-Zone fuhr, wurde eine Polizeistreife auf ihn aufmerksam. Als er anhalten sollte, gab der Schüler aus Angst um seinen Führerschein Gas. Am Ende der Verfolgungsjagd rammte der 20-Jährige einen Ampelmast. Verletzt wurde niemand. Für acht Monate war er nach dem Vorfall ohne Führerschein. Eine Nachschulung hat er bereits absolviert. Nun kam eine Strafe von 40 Stunden Freizeitarbeit hinzu. K.G.

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