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Landgericht: Justiz gibt Irrtum zu

Die Vizepräsidentin des Landgerichts, Margarete Koppers, hat jetzt eingestanden, dass es bei der Auslosung der bis zum Jahr 2013 vom Gericht benötigten 2000 Hilfsschöffen im Dezember vergangenen Jahres zu einer Panne gekommen ist. Landowskys Anwalt hatte die Kammerbesetzung gerügt.

Dennoch lehnt sie eine Wiederholung der Auslosung, wie sie im laufenden Prozess gegen den früheren CDU-Fraktionsvorsitzenden und Chef der Berlin Hyp Klaus Landowsky und weitere Ex-Bankmanager von einem der Verteidiger gefordert worden war, vorerst ab.

In einem Schreiben an ihre Richterkollegen, das dem Tagesspiegel vorliegt, informiert die Vizepräsidentin darüber, dass es einen Fehler bei der Bekanntmachung des Auslosungstermins gegeben habe. Danach sei auf den Aushängen, mit denen im Gericht zur Herstellung der vorgeschriebenen Öffentlichkeit auf die Veranstaltung hingewiesen werden sollte, „versehentlich“ ein falsches Datum angegeben worden. „Der fehlerhaft ausgefertigte Aushang“, so Koppers weiter, sei „auch so ausgehängt worden“. Die Auslosung der Hilfsschöffenliste sei dann unter ihrer Aufsicht auch erfolgt.

Auf Basis dieser Liste wurden die Ersatzschöffen für den Untreue-Prozess gegen Klaus Landowsky und elf weitere frühere Bankgesellschaftsmanager bestimmt. Verteidiger Robert Unger nahm dies zum Anlass für eine Besetzungsrüge. Wegen der Ankündigungspanne sei die für die Auslosung der Hilfsschöffen vorgeschriebene Öffentlichkeit nicht herstellbar gewesen, so dass die zum Bankenverfahren hinzugezogenen Hilfsschöffen nicht ordnungsgemäß berufen worden seien. Dies sei auch für alle anderen Verfahren relevant, bei denen Ersatzschöffen zum Einsatz kämen. Zu beheben sei dies nur durch eine neue Auslosung der Hilfsschöffenliste. Der Banken-Prozess müsse so lange ausgesetzt werden, bis ordnungsgemäß ermittelte Ersatzschöffen zur Verfügung stünden.

Vizepräsidentin Koppers ist dagegen ausweislich ihres Schreibens gegen eine erneute Auslosungsaktion. Gemeinsam mit Landgerichtspräsident Bernd Pickel sei sie der Auffassung, „dass aktuell kein Anlass besteht, die Auslosung der Hilfsschöffen von Amts wegen zu wiederholen“. Bis spätestens Montag muss die 26. Große Strafkammer im Banken-Prozess über die Besetzungsrüge Ungers und damit über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden. Ewald B. Schulte

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