zum Hauptinhalt

Mai-Krawalle: Inhaftierte Jugendliche: Eltern bitten um Freilassung an Weihnachten

Seit sieben Monaten sitzen die beiden Jugendlichen in Untersuchungshaft. Sie sollen am 1. Mai einen Polizisten mit einem Molotow-Cocktail beworfen haben, bestreiten aber die Tat. Jetzt baten die Eltern der Angeklagten das Gericht, ihre Kinder an Weihnachten freizulassen.

Die Familien und Freunde haben noch keinen Prozesstag versäumt. Sie wollen Rigo B., 17 Jahre alt, und Yunus K., der im Gefängnis Abitur machen und dort seinen 20. Geburtstag erleben musste, Kraft geben. Warum die beiden seit sieben Monaten als mutmaßliche Mai-Randalierer inhaftiert sind, verstehen sie nicht. Die Verteidiger versuchten es mit einer Flut von Anträgen – die Richter wehrten ab. Am Mittwoch wollte die Mutter eines der Angeklagten das Gericht erweichen.

„Wir können den Geschwistern schwer erklären, warum sie Weihnachten ohne Yunus und Rigo feiern sollen. Sie sind verstört und traurig“, sagte die Mutter des 17-Jährigen im Namen beider Familien. „Für uns ist ein Weihnachten ohne ihren Bruder und unseren Sohn ein schwerer Schlag.“ Zumal in den beiden Haftanstalten an den Feiertagen ein Besuch nicht möglich sei. „Wir stellen gerne eine Kaution in angemessener Höhe“, bot sie an.

Über die umstrittene Beweislage in dem seit drei Monaten laufenden Prozess sagte die Mutter kein Wort. Das ist Sache der Juristen. Rigo B. und Yunus K. sollen in Kreuzberg eine Brandflasche in Richtung Polizisten geschleudert haben. Brennende Flüssigkeit tropfte auf den Rücken einer Passantin. Die 28-Jährige erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades. Rigo B. und Yunus K. bestreiten die Vorwürfe vehement. Sie hätten sich an einem Automaten Geld holen wollen, als sie plötzlich abgeführt wurden. Spuren wie Benzin fand man bei den beiden Jugendlichen aus Tempelhof und Zehlendorf nicht. Die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf Aussagen von Polizisten, die B. und K. im Chaos beobachtet und bis zur Festnahme nicht aus den Augen verloren haben wollen. Die Verteidiger halten die Angaben der drei Beamten für widersprüchlich und wertlos.

Ein Zeuge sagte, dass er den Werfer gesehen habe. Keiner der Angeklagten sei es gewesen. Andere Zeugen berichteten von einer Gruppe, aus der geworfen worden sei. Inzwischen laufen Ermittlungen gegen zwei Männer aus dieser „Vierergruppe“. Es mache fassungslos, B. und K. bei dieser Konstellation mehr als sieben Monate „aus ihren Familien und sonstigen sozialen Bezügen zu reißen“, kritisierte eine Anwältin.

„Beide sind erzogen worden im Geiste der Demokratie zu Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, im christlichen Sinne zur Wahrheits- und Nächstenliebe“, sagte die Mutter. Erst kürzlich hatte das Gericht eine Haftentlassung abgelehnt. Weil dringender Tatverdacht bestehe und im Falle einer Verurteilung hohe Strafen zu erwarten seien. 17- bis 20-Jährige würden auch nicht mehr unbedingt auf ihre Eltern hören, „unabhängig von der Qualität der familiären Bindung.“ Die Mutter sah die Richter an. Eine Flucht? Unvorstellbar! Wohin auch? Der Prozess geht am 16. Dezember weiter

Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false