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Update

Mangelnde Beweise: Freispruch im Tötungsprozess ohne Leiche 

Im Prozess um die angebliche Tötung eines Türstehers vor 13 Jahren, dessen Leiche bis heute verschwunden ist, hat das Berliner Landgericht am Mittwoch den Angeklagten aus Mangel an Beweisen überraschend freigesprochen.

Auf der Suche nach der Leiche wurden weder Kosten noch Mühen gescheut, ein Verbrechen aber war nicht aufzuklären: Bereits am zweiten Prozesstag um die angebliche Tötung eines Türstehers vor 13 Jahren ist ein 47-jähriger Gastwirt am Mittwoch freigesprochen worden. Zwei Zeugen, durch deren Angaben die Polizei erst 2009 von der mutmaßlichen Bluttat erfahren hatten, verweigerten vor dem Landgericht die Aussage. Das mutmaßliche Opfer ist bis heute verschwunden.

Der Staatsanwalt hatte dem Gastwirt zunächst vorgeworfen, den 26-jährigen Ahmet K. in der Silvesternacht 1996 im Büro einer Schöneberger Diskothek mit Schüssen in Herz und Auge erschossen zu haben. Zuvor sei ihm zu Ohren gekommen, dass der Türsteher als Auftragsmörder für ihn angeheuert worden sei. So hatte es ein Bekannter des Wirtes berichtet, der angeblich in jener Nacht mit der Entsorgung der Leiche beauftragt worden war. Dieser Zeuge hatte auch erklärt, dass ihm ein Mann geholfen und den Toten abtransportiert habe. Die Ermittler vermuteten Machtkämpfe im Drogenmilieu als Motiv für die Schüsse.

Im Februar 2009 hatten sich Beamte wochenlang durch den Garten einer Villa in Schildow gebuddelt. Ein 54-jähriger Häftling hatte kurz zuvor detailliert geschildert, wie er vor zwölf Jahren auf der damaligen Baustelle einen Toten vergraben habe. Der Mann wirkte „absolut glaubhaft“, sagte ein Polizist im Prozess. Im Garten der Villa kurz hinter der Berliner Stadtgrenze wurden Bäume, Sträucher und ein Holzpavillon zu Kleinholz. Schwere Maschinen walzten Beete nieder. Sechs Meter tief wurde gegraben, Spürhund und ein Radar-Gerät kamen zum Einsatz. Hunderttausende Euro an Kosten entstanden. Doch von dem Mann, der „Ahmet, der Bär“ genannt wurde, fand sich keine Spur.

Dennoch wurde der Gastwirt im April letzten Jahres unter Totschlagsverdacht verhaftet. Vor Gericht hatte er geschwiegen. Auch ohne Leiche könne es in einem Prozess zu einem Schuldspruch kommen, unterstrich die Richterin. Doch in diesem Fall mangelte es an Beweisen. „Die Aussagen der beiden Zeugen waren in Punkten widersprüchlich“, hieß es im Urteil. Die Männer, die den Gastwirt belastet hatten, entzogen sich aber der Befragung. Um sich nicht selbst zu belasten, machten sie von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

„Der Angeklagte war freizusprechen“, lautete die klare Entscheidung. Auch der Staatsanwalt hatte darauf plädiert. Der Gastwirt jubelte in Richtung seiner Bekannten im Publikum. Freispruch heißt für ihn aber nicht Freiheit. Bis in das Jahr 2012 hinein muss er eine Strafe wegen Körperverletzung verbüßen.

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