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Eine Ausgabe des Strafrechts.

© dpa

Messer-Attacke in Berlin-Charlottenburg: Bushido-Freund muss vor Gericht

Mehr als ein Dutzend Mal soll Veysel K. auf die Beine seines Opfers eingestochen haben - als Rache für die Aussage in einem Verfahren gegen das Mitglied einer polizeibekannten arabischen Großfamilie. Nun steht der Freund von Bushido in Berlin vor Gericht.

Das Opfer spielte im Hinterzimmer eines Cafés seelenruhig Karten, als blitzartig mehrere Angreifer auftauchten. Ein Mann im Kapuzenpulli stach zu, wieder und wieder. 15 Mal innerhalb von nur 36 Sekunden, immer in Gesäß und Beine. Bei dem Messerstecher soll es sich laut Anklage um Veysel K. handeln. Der 32-Jährige, der als ein Kumpel von Rapper Bushido gilt, steht seit Montag gemeinsam mit zwei mutmaßlichen Komplizen vor Gericht.

Trotz der zahlreichen Stiche geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass keine Tötungsabsicht vorlag. Der Überfall sei vermutlich eine Strafaktion gewesen. Ziel sei es gewesen, den Mann „im Bereich der Beine so schwer zu verletzen, dass er nicht mehr laufen kann“. Es könnte sich um blutige Rache für eine Aussage des Opfers in einem Verfahren gegen ein Mitglied einer polizeibekannten arabischen Großfamilie gehandelt haben, hieß es. Den drei Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Zu Hintergründen werde aber weiter ermittelt, so die Vertreterin der Anklage.  

Es sind vor allem schockierende Bilder aus einer Überwachungskamera, auf die sich die Anklage stützt. Kurz nach Mitternacht stürmten am 16. März 2013 drei Männer in das Hinterzimmer des Cafés in Charlottenburg. Ohne Vorwarnung soll Veysel K. auf das 40-jährige Opfer eingestochen haben. Nach den ersten beiden Stichen kam es zur Rangelei. Fäuste und Stuhlbeine flogen. Der Verletzte ging zu Boden, wurde getreten. Dann soll der mehrfach vorbestrafte Veysel K. erneut auf ihn eingestochen haben. 13 Mal.

Schweigend hörten K. und die Mitangeklagten die Vorwürfe. Für den 32-jährigen Selim D. sagte dessen Verteidiger: „Er hat nichts mit der Sache zu tun und weiß nichts über den Hintergrund“. Das Video weise ihn nicht als Täter aus. Insgesamt scheinen diese Bilder nicht eindeutig zu sein. Wann das Opfer vernommen wird, ist noch unklar. Eine lange Befragung wird erwartet, denn der Mann hatte in dem Verfahren, das zur Strafaktion geführt haben soll, wohl nicht nur Wahres gesagt. Ende 2012 erhielt er wegen Falschaussage eine Geldstrafe von 1350 Euro.

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