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Mitarbeiter des Ordnungsamtes Neukölln: Verurteilung wegen Untreue

Wegen Veruntreuung von 12.000 Euro ist ein ehemaliger Mitarbeiter des Ordnungsamtes Neukölln verurteilt worden. Über Jahre hinweg habe er das Geld abgezweigt, hatte er im Prozess zugegeben - und dabei das Geld gar nicht nötig gehabt.

Ein früherer Mitarbeiter des Ordnungsamtes Neukölln ist wegen Untreue zu sieben Monaten und einer Woche Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 56-Jährigen am Montag schuldig, zwischen 2007 und 2010 Gebühren zur Erteilung von Gewerbeerlaubnissen in Höhe von 12.000 Euro für sich behalten zu haben. Im Prozess hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt.

Finanziell habe er die Tat nicht nötig gehabt, sagte der Angeklagte. Das Geld habe er auf einem Konto gebunkert und inzwischen zurückgezahlt. Seinem Anwalt zufolge handelte er aus „Rache gegenüber seinem Arbeitgeber“, weil er sich „allein gelassen und überarbeitet“ fühlte. Im Januar 2011 wurde ihm gekündigt. (dapd)

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