zum Hauptinhalt

Polizei & Justiz: Mörderische Raserei

Er ignorierte rote Ampeln – und fuhr einen Mann tot Nun muss Levent U. für mehr als vier Jahre in Haft

Jahrelang war Levent U. ohne Führerschein, aber mit Alkohol und Drogen im Blut unterwegs. „Er ist auf dem Gebiet belehrungsresistent gewesen“, hieß es gestern im Urteil gegen den 25-Jährigen. Bei seiner letzten Fahrt im Februar 2007 war U. auf der Flucht vor der Polizei und verursachte in Schöneberg einen Unfall, bei dem ein 35-jähriger Mazda-Fahrer starb. Das Landgericht sprach Levent U. gestern der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung, des Fahrens ohne Führerschein sowie der Unfallflucht schuldig. Gegen ihn erging eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Zudem ordneten die Richter eine Führerscheinsperre von fünf Jahren an.

Levent U., ein angelernter Bäcker aus Kreuzberg, der offenbar in den Tag hinein lebte, hatte sich wieder einmal ein Auto geliehen. Er raste durch die Stadt. Eine Funkstreife wurde auf den Mercedes aufmerksam: U. war bei Rot über eine Ampel an der Nachodstraße geschossen. Die Polizisten nahmen die Verfolgung auf, verloren den Raser aber aus den Augen. Insgesamt drei rote Ampeln soll U. missachtet haben, bevor er auf der Kreuzung Martin-Luther- und Hohenstaufenstraße mit Tempo 80 in den Mazda raste.

Der Todesfahrer hatte im Prozess erklärt, dass er sich nicht an eine rote Ampel erinnern könne. Er sei sich aber sicher, dass auf der Kreuzung kein Fahrzeugverkehr gewesen sei. Sonst wäre er nicht gefahren, versicherte der Türke. Seine Verteidiger schlossen eine Mitschuld des Mazda-Fahrers nicht aus. „Wer will denn ausschließen, dass das Opfer nicht mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Kreuzung fuhr“, hieß es im Plädoyer eines der beiden Anwälte. Sie sprachen sich für eine Strafe von maximal drei Jahren Haft aus. Levent U. entschuldigte sich in seinem Schlusswort. „Es tut mir furchtbar leid, ich hätte nie gedacht, dass es so enden könnte.“

Am Steuer des Mazdas saß Krankenpfleger Olaf D., der auf dem Heimweg von der Arbeit war. U. raste in die Seite seines Fahrzeugs. Das Auto wurde durch die Wucht des Zusammenstoßes auf den Bürgersteig geschleudert. Eine Telefonzelle wurde zertrümmert. Trümmer flogen durch die Luft und verletzten eine 45-jährige Passantin. Für Olaf D. kam jede Hilfe zu spät. Er starb noch am Unfallort.

U. sei in der „frühesten Rotphase“ gefahren, argumentierten die Verteidiger. Die Richter stellten dagegen im Urteil eindeutig fest: „Der Angeklagte ist bei Tiefrot gefahren.“ Er allein sei verantwortlich für den folgenschweren Unfall. Für eine von den Anwälten verlangte Haftverschonung sahen sie keinen Raum. „Die Kammer ist nicht der Auffassung, dass der Angeklagte schon in einem ruhigen und soliden Fahrwasser ist“, begründete der Vorsitzende Richter.

Levent U. saß mit 14 Jahren erstmals vor Gericht und wurde zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten verurteilt. Es folgten weitere Verfahren, die zum Teil mit milden richterlichen Weisungen beendet wurden. Im Februar 2006 bekam er wegen Körperverletzung elf Monate Haft auf Bewährung. Dass er in der Nacht zum 16. Februar überhaupt in Freiheit war, führte nach dem Unfall zu heftiger Kritik an der Justiz. Fünf Tage vor der Todesfahrt saß er vor einem Haftrichter. Es ging um einen Einbruch. Doch der unter Bewährung stehende U. blieb damals trotzdem frei. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

Zur Startseite