Der Gewalttäter war 57 Jahre alt, als er wegen Mordversuchs an einer damaligen Prostituierten zehn Jahre und vier Monate Haft bekam. Die Richter mussten auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch über Sicherungsverwahrung gegen Lothar M. nachdenken. Hintergrund sind mehrere Vorstrafen wegen Vergewaltigung. Das Landgericht aber lehnte ab. M. sei Ende 60, wenn die Strafe verbüßt ist, hieß es. Die Gefährlichkeit lasse mit dem Alter nach. Vor dem Bundesgerichtshof hielt diese Begründung jedoch nicht stand. Wie hoch ist die Rückfallgefahr? Der Fall wurde am Freitag neu aufgerollt.
Hinter Lothar M. lagen insgesamt 14 Jahre Gefängnis, als er eine mehr als 30 Jahre jüngere Frau für sich wollte. Er kannte sie vom Straßenstrich. Erst war er ein guter Kunde, dann stellte er ihr nach. Lothar M. war schon früher gewalttätig gegenüber Frauen geworden, die er sich als Sexualobjekt ausgesucht hatte. Drei Haftstrafen wegen Vergewaltigung seit dem Jahr 1990 ergingen gegen ihn. Im Falle der damaligen Prostituierten Nicole R. bewaffnete er sich mit einer Pistole. Als sie sich am 17. Juli 2011 nach einem Streit vor einem Imbiss in Adlershof umdrehte, schoss er ihr in den Rücken. Sie wurde lebensgefährlich verletzt.
M. gestand den Schuss, bestritt aber Tötungsabsicht „Es war übersteigerter Besitzwille“, hieß es im ersten Urteil. Lothar M. ist des Mordversuchs schuldig. Das bestätigte der Bundesgerichtshof. Doch muss er als Gefahr für die Allgemeinheit auch nach Verbüßung einer langen Haftstrafe verwahrt bleiben? Der Prozess geht Dienstag weiter.
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