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Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof kippte die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung. Mehrere Gefangene mussten daraufhin auf freien Fuß gesetzt werden - trotz erheblicher Bedenken.

© dpa

Nach Sicherungsverwahrung: Schwerverbrecher wieder auf der Anklagebank

Rainer P. kam nach einem Grundsatzurteil aus der Sicherungsverwahrung. Acht Monate später schlug er laut Anklage wieder zu.

Die Prognosen für Rainer P. waren schlecht. Ein Psychiater bescheinigte dem 55-jährigen Schwerverbrecher ein „Rückfallrisiko“. Doch der Mann, der rund zwanzig Mal verurteilt wurde und 33 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbrachte, kam frei. Ein Grundsatzurteil zur nachträglichen Sicherungsverwahrung (SV) ließ keine andere Entscheidung zu. Rainer P. war in Berlin der Erste, für den die „Haft nach der Haft“ aufgehoben wurde. Er war laut Anklage der Erste, der rückfällig wurde.

Um zwei Vorfälle geht es seit Donnerstag vor dem Landgericht. Rainer P. soll im Oktober 2011 gemeinsam mit einem Komplizen in der Müllerstraße in Wedding einen Mann in einen dunklen Hausflur gedrängt und ihm die Lederjacke sowie 380 Euro geraubt haben. Er hielt sich nicht weiter an das strikte Alkoholverbot, das ihm die Justiz als Auflage bei seiner Entlassung verordnet hatte. Es wurde viel getrunken, als es am 16. November in seiner Wohnung zu einem Streit kam. Es ging um Geld und einen Zechkumpan, der sich durchschlauchte. Rainer P. soll ihn geschlagen und getreten haben.

Jetzt könnte P. der erste deutsche Verbrecher werden, gegen den zum zweiten Mal die Sicherungsverwahrung verhängt wird. Als er verhaftet wurde, soll er erneute Gewalttaten bestritten haben. Das mit der Jacke sei er nicht gewesen, geprügelt habe er auch nicht. Ihm sei schließlich klar, was für ihn auf dem Spiel steht. Vor Gericht lehnte sich der Mann mit Schnauzer, der die Haare vorne kurz und hinten lang trägt, zurück. „Nee, danke“, verweigerte er zumindest vorerst die Aussage.

Als Räuber wurde er schon als Jugendlicher verurteilt, dann als Totschläger. Seit seinem 14. Lebensjahr ist P. aufgefallen. Seitdem soll er auch Alkoholiker sein. Bei den Taten sei er immer betrunken gewesen. Seine Angriffe endeten in zwei Fällen tödlich. 1989 trat P. einem Obdachlosen im Streit in den Bauch. Der Mann starb. Fünf Jahre Haft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurden gegen P. verhängt. 1993 tötete er erneut einen Obdachlosen und beraubte ihn. Die Richter verhängten wegen vorsätzlichen Vollrausches fünf Jahre Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung.

Über das Dilemma mit der Sicherungsverwahrung.

Die „Haft nach der Haft“ konnte bis 1998 nur für maximal zehn Jahre verhängt werden. Dann aber strich der Gesetzgeber die Obergrenze. Diese nachträgliche Verlängerung aber kippte der Europäische Gerichtshof im Dezember 2009. Nach der geänderten Rechtsprechung für solche Fälle ist in Berlin für sieben Verurteilt die SV für erledigt erklärt und in vier Fällen unter Weisungen und Aufsicht zur Bewährung ausgesetzt worden. Bislang sei nur P. erneut auffällig geworden, hieß es am Rande des Prozesses.

Rainer P. wurde am 28. Februar 2011 entlassen. Auch um ihn hatten Polizei und Justiz einen Sicherheitszaun aus Auflagen gezogen. Er sollte zu Therapeuten, er hatte Bewährungshelfer an der Seite, er durfte vor allem keinen Tropfen Alkohol trinken. Bis Ende Oktober sei das auch gut gelaufen, sagte sein Anwalt Steffen  Tzschoppe. Doch P. sei in sein altes Milieu am Leopoldplatz abgerutscht. Auch die neue Freundin trank viel zu viel. Einer seiner Zechkumpane kam als Zeuge. Er roch stark nach Alkohol.  

Gegen die so genannten Führungsauflagen hat Rainer P. verstoßen. Das belegt eine Untersuchung kurz nach der Prügelei. An die zwei Promille Alkohol im Blut stellte man fest. Seitdem befindet sich der auf Bewährung Entlassene wieder in Haft. Die Verstöße gegen die Auflagen sind Teil der Anklage. Die Verhandlung wird am Montag fortgesetzt.

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