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Polizei: Verdacht reicht bereits für die Kündigung

Ein Polizist, der mit Dopingmitteln gehandelt haben soll, ist aus seinem seinen Job geflogen. Obwohl er noch gar nicht verurteilt wurde - und vielleicht unschuldig ist.

Vor wenigen Jahren war er Mister Universum, heute sieht es für Torsten H. nicht mehr so gut aus: Weil er mit Dopingmitteln gehandelt haben soll, verlor der Polizeiangestellte seinen Job. Obwohl er noch gar nicht verurteilt, vielleicht also unschuldig ist. Der bloße Verdacht einer Straftat könne für eine Kündigung ausreichen, stellte Richter Peter Rausch vom Landesarbeitsgericht gestern klar. Der öffentliche Dienst habe ein Interesse daran, Mitarbeiter zu beschäftigten, die die Rechtsordnung einhalten. Für Beschäftigte speziell der Polizei gelte das in noch höherem Maße.

Wenn schon der Tatverdacht geeignet sei, das Ansehen des öffentlichen Dienstes zu schädigen, könne die Kündigung gerechtfertigt sein, sagte der Richter. Das sei hier der Fall. Immerhin besteht gegen H. ein Haftbefehl wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz, und Anklage ist auch erhoben. Im September soll vor dem Strafgericht verhandelt werden.

Erst vor vier Monaten hatte H. vor dem Arbeitsgericht gewonnen. Die erste Instanz hatte eine außerordentliche Kündigung aufgrund des Verdachts nicht für rechtmäßig gehalten; eine ordentliche Kündigung sei nicht mehr möglich, weil H. schon 25 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Das Land Berlin ging in Berufung – mit Erfolg. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich: Danach ist die Kündigung wirksam. Das Land rechnet offene Forderungen ab und zahlt den Saldo an H. aus. Falls H. aber im Strafprozess freigesprochen wird, das Gericht das Verfahren einstellt oder ihn bloß wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt, muss Berlin den Bodybuilder wieder einstellen.

Der muskulöse und braun gebrannte Torsten H. äußerte sich gestern vor Gericht nicht. Seine Anwältin will noch zwei Wochen über den Vergleich nachdenken. Platzt er noch, dann wird das Gericht ein Urteil sprechen, das wahrscheinlich schlechter für H. ausfällt.

Herausgekommen war der Handel mit anabolen Steroiden im Jahr 2006, als nach bundesweiten Ermittlungen auch eine erfolgreiche Hausdurchsuchung bei Torsten H. stattfand. Fatina Keilani

Fatina Keilani

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