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Polizeieinsatz: Bombenräumung: Wer muss zahlen?

Alleinstehendes Gepäck im Bahnhof? Wenn sich ein Bombenverdacht als falsch herausstellt, ist das erfreulich. Ärgerlich sind dagegen die enormen Kosten, die ein Polizeieinsatz verursacht. Doch wer wird in solchen Fällen eigentlich zur Kasse gebeten?

Der Schutz der Bahnanlagen fällt in den Aufgabenbereich der Bundespolizei. Diese ist verpflichtet, alle erforderlichen „präventiven wie repressiven Maßnahmen“ zu ergreifen, die den Schutz der Fahrgäste gewährleisten, heißt es aus der zuständigen Pressestelle. Vereinfacht bedeutet das: für die Einsatzkosten kommt der Steuerzahler auf. Ein gutes Beispiel ist der gestrige Fall des vergessenen Koffers im Bahnhof Friedrichstraße. Für die Vergesslichkeit des Kofferträgers, der einen Großeinsatz der Polizei und die Sperrung des unteren Bahnhofsbereiches auslöste, bezahlen letztendlich alle.

Geschädigte könnten klagen

Der vergessene Koffer könnte dennoch ein juristisches  Nachspiel für den Verursacher haben. Rein theoretisch könnten sowohl die ansässigen Kioskbetreiber im S-Bahnhof Friedrichstraße als auch das Unternehmen Deutsche Bahn den entstandenen finanziellen Schaden einklagen. Ob es zu einem zivilrechtlichen Nachspiel kommt, ist allerdings fraglich, denn die Beweispflicht liegt beim Kläger. Burkhard Ahlert, Pressesprecher der Deutschen Bahn Berlin betonte jedoch, dass sich das Unternehmen rechtliche Schritte gegen den Kofferbesitzer vorbehält.

Theresa Hübner

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