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Polizeigewerkschaft: Entlassung von Sex-Täter ist "Justiz-Irrsinn"

Die Entlassung eines Sexualstraftäters aus dem Gefängnis schlägt hohe Wellen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft kritisiert die Entscheidung mit harschen Worten.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Brandenburg hat die Entlassung eines Sexualstraftäters aus einem Gefängnis scharf kritisiert. Der "Justiz-Irrsinn" müsse sofort beendet werden, forderte Landeschef Frank Domanski. Von dem Straftäter gehe eine große Gefahr für Kinder und Frauen aus.

Hintergrund für die Freilassung ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig. Dieser hatte in dieser Woche einen Antrag des Landgerichts Neuruppin zur nachträglichen Sicherungsverwahrung des Mannes abgewiesen.

Der heute 49-jährige Werner K. saß Medienberichten zufolge bereits 22 Jahre wegen Missbrauchsdelikten im Gefängnis. Zuletzt war er 1999 in Neuruppin wegen Vergewaltigung zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete später auch nachträgliche Sicherungsverwahrung an. Als Begründung führten die Richter an, der Mann sei noch gefährlicher als bei der Verurteilung 1999 angenommen. So sei ein weiterer Missbrauch von 1995 bekannt geworden. Dabei soll K. zwei Mädchen auf einem Hochsitz bei Eberswalde missbraucht haben.

Keine rechtliche Grundlage für erneute Haft

Für diesen Fall lehnte allerdings das Landgericht Frankfurt (Oder) Ermittlungen unter dem Hinweis darauf ab, dass der Mann bereits in Haft sei. Auch nachdem die Staatsanwaltschaft Frankfurt 2006 Anklage erhoben hatte, lehnte das Gericht eine Verhandlung des Falls ab. Der BGH rügte das zwar als Fehler. Dennoch sei dadurch keine Sicherungsverwahrung mehr möglich.

Justizsprecher Thomas Melzer sagte, das BGH-Urteil könne nicht angefochten werden. Es gebe keine rechtliche Grundlage dafür, den Mann wieder in Haft zu nehmen. Er sei jedoch in der neu eingerichteten Datei von entlassenen Sexualstraftätern erfasst und stehe unter Aufsicht. Zur BGH-Kritik habe das Ministerium einen Bericht der Staatsanwaltschaft Frankfurt angefordert. (ae/ddp)

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