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Prenzlauer Berg: Lärmklagen gegen BSR-Hof erfolgreich

Die BSR muss in ihrer Recyclinganlage auf dem Gelände in der Behmstraße künftig die geltenden Lärmschutzrichtlinien beachten. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und gab damit einer Anwohnerklage statt.

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) muss ihren Recycling- und Betriebshof in Prenzlauer Berg deutlich leiser betreiben als bisher. Laut einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts hat das Land sicherzustellen, dass vom Betrieb keine unzumutbaren Lärmbelastungen ausgehen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.

Das Gelände in der Behmstraße wird seit den 1930er Jahren als Betriebshof für Müllfahrzeuge benutzt. Seit 1998 betreibt die BSR dort eine Sammelstelle für wiederverwertbare Altstoffe und Sonderabfall. Gegen die von dem Betriebs- und Recyclinghof ausgehende Lärmbelastung wandten sich Anwohner, die 2002 zugezogen waren und deren Wohnhaus unmittelbar an die Anlage angrenzt. Sie machten geltend, der Lärm durch den Fahrzeugverkehr, das Einwerfen von Abfällen und den Transport der Container beeinträchtige sie in "unzumutbarer Weise“.

Die 10. Kammer gab der Klage überwiegend statt. Bereits aus der aus Baugenehmigung aus dem Jahr 1998 ergebe sich, dass beim Betrieb der Anlage Immissionsrichtwerte von 55 Dezibel am Tage und 40 Dezibel in der Nacht einzuhalten seien. Die durch Gutachter festgestellte Überschreitung dieser Werte stelle eine unzulässige Nutzung des Recyclinghofs dar. Das Gericht ließ die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. (ddp)

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