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Prozess Babymord: Die Tochter getötet

Morgen beginnt der Prozess gegen den Vater, der sein siebenmonatiges Baby zu Boden schleuderte

Schon seit Wochen hat Melanie A. Angst vor diesem Termin. Die Erinnerungen, die Trauer um ihre Tochter – sie werden wieder verstärkt hochkommen. Da sei sie sich sicher, sagt sie am Telefon. Die 31-Jährige will dennoch am Freitag das Landgericht Moabit betreten und den Prozess gegen Philippe B. (42) als Nebenklägerin verfolgen. Er ist der Vater ihrer Tochter Amélie, und er ist wegen Totschlags angeklagt.

Am 29. Februar dieses Jahres soll er das sieben Monate alte Baby in einer Reinickendorfer Mutter-und-Kind-Einrichtung während eines Streits mit Melanie A. gegen die Badezimmerwand, einen Schrank und eine Waschmaschine geschleudert und den Säugling dann mit aller Kraft auf den gefliesten Boden geworfen haben. Amélie starb noch an Ort und Stelle an einer Schädelzertrümmerung. Danach schlug er noch auf Melanie A. und einen Betreuer der Einrichtung, der dazwischengegangen war, ein.

„Es wird mir schwerfallen, ihm wieder gegenüberzusitzen“, sagt Melanie A. Im August vorigen Jahres war sie mit ihrem zwölfjährigen Sohn und der gemeinsamen Tochter Amélie in die Mutter-und-Kind-Einrichtung geflüchtet, weil Philippe B. sie zuvor geschlagen hatte. Sowohl dem Jugendamt als auch den Mitarbeitern der Einrichtung war bekannt, dass Melanie A. und Philippe B. psychisch erkrankt waren – beide litten unter Borderline. Dennoch, so erzählte Melanie A. dem Tagesspiegel, wollte sie sich nicht von ihrem Partner trennen. Sie hoffte, dass sich durch die gemeinsamen Therapien etwas ändern würde und sie später weiter als Familie leben könnten. Philippe B. durfte seine Tochter regelmäßig in der betreuten Einrichtung besuchen und Amélie sogar alle 14 Tage übers Wochenende zu sich nach Hause nehmen. „Es gab nie Probleme. Er war ein liebevoller Vater“, sagt Melanie A.

Lange habe sie nicht verstanden, warum er sein Kind auf so grausame Weise töten konnte. Doch jetzt sei sie sich sicher, dass die Tragödie hätte verhindert werden können, „wenn er vorher richtig therapiert worden wäre“. Seit einigen Monaten habe sie Briefkontakt mit Philippe B., der in Untersuchungshaft sitzt. Vor Gericht wird auch zu klären sein, ob der Angeklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.

Melanie A. ist mit ihrem Sohn mittlerweile aus der betreuten Einrichtung in eine Wohnung gezogen. Sie hoffe für Philippe B., dass der Richter anerkennt, dass er krank ist. Ob sie ihm verziehen hat? „Verzeihen ist ein zu großes Wort. Aber vielleicht kann ich ihm irgendwann vergeben“, sagt sie. Tanja Buntrock

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