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Prozess: Fahrschulbesitzer wegen Urkundenfälschung verurteilt

Ein früherer Fahrlehrer stellte manipulierte Bescheinigungen für seine Fahrschüler aus und wurde jetzt dafür vom Amtsgericht Tiergarten wegen Urkundenfälschung verurteilt. Warum der Mann die Taten begangen hatte blieb ungeklärt.

Ein  47-jähriger ehemaliger Fahrlehrer wurde vom Amtsgericht Tiergarten schuldig gesprochen, im Dezember 2006 zwei Fahrschülern gefälschte Ausbildungsbescheinigungen zur Vorlage bei der theoretischen Prüfung ausgehändigt zu haben. Laut Gericht hatte der Mann auf dem Dokument jeweils falsche Angaben über die Anzahl der Theoriestunden der Fahrschüler gemacht. Abgestempelt hatte er die Dokumente mit dem Stempel einer  Fahrschule aus dem Ostteil Berlins.

Einem Dekra-Prüfer am Kurt-Schuhmacher-Damm war die Fälschung aufgefallen, weil Prüflinge aus dem Ostteil gewöhnlich zum Test die Dekra-Stelle in Hohenschönhausen aufsuchen. Die Fahrschüler durften daraufhin nicht an der theoretischen Prüfung teilnehmen.

Während des Prozesses hatte der Beschuldigte ausgesagt, dass die Fahrschüler keine Ausbildung bei ihm absolviert hatten, sondern von der anderenFahrschule zu ihm gewechselt seien. Die Leute seien bereits mit dem Stempel auf dem Papier zu ihm gekommen. Er habe nur die Namen eingetragen. Der Inhaber der Ostberliner Fahrschule habe "100 Prozent" Bescheid gewusst, sagte der mittlerweile arbeitslose Angeklagte.

Das Gericht hielt diese Aussage für unglaubwürdig. Die Staatsanwältin sagte, dass es keine Anhaltspunkte für eine Verwicklung der anderen Fahrschule in die Machenschaften des Angeklagten gab. Der Angeklagte habe Leute zu Prüfungen vermittelt, die nicht die Voraussetzungen dafür hatten, begründete der Richter das Urteil. Das sei "eine gefährliche Sache, gerade im Straßenverkehr". (sus/ddp)

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