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Prozess: Häftling wegen Mordauftrags zum zweiten Mal vor Gericht

Nach über 30 Ehejahren wollte Gerd W. seine Ehefrau ermorden lassen. Das steht fest. Der Mordauftrag führte zu fünf Jahren Haft. Zum reuigen Sünder aber ist Häftling W. aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht geworden.

Drei Jahre nach dem ersten Prozess sitzt der 58-Jährige seit gestern erneut wegen versuchter Anstiftung zum Mord vor Gericht. Nach seiner Version aber gibt es nur ein Opfer: ihn selbst.

Aus dem Gefängnis in Tegel heraus soll der Pensionswirt einen zweiten Versuch gestartet haben, seine damalige Noch-Gattin töten zu lassen. Im März 2007 habe er seinem Mithäftling Helmut S. 150 000 Euro geboten. Am 17. April 2007 soll er „Helle“ einen Zettel gezeigt haben: „Es bleibt dabei, töte die Alte.“ Der Mitinsasse aber hatte sich längst an die Polizei gewandt. Im Mai tauchte bei W. schließlich ein Mann auf, der sich als Killer ausgab. Gegenüber dem verdeckten Ermittler soll W. durch Nicken bestätigt haben, dass seine Frau „weggemacht“ werden solle.

„Ich habe S. keinen Auftrag erteilt. Ich habe ihm klipp und klar gesagt, dass ich mit einer Tötung meiner Frau nichts zu tun haben wollte“, beteuerte W. immer wieder. Der Grauhaarige schien sich innerlich zu schütteln, als er über S. sprach: „Er war der Schrecken und Schläger der Station.“ Eigentlich sei der „brutale Typ“ nur auf seine Männerpension in Mahlsdorf scharf gewesen. „Ich sollte ihm ein Vorkaufsrecht geben – schriftlich.“ Das habe er trotz großer Angst vor S. abgelehnt. „Deshalb versuchte er, mich mit absoluten Lügen fertig zu machen.“

Gerd W. hat auch im ersten Prozess viel berichtet. Es waren vor allem Dinge, die gegen seine inzwischen geschiedene Ehefrau sprachen. Er beschrieb sie als einen Hausdrachen, gegen den er sich nicht wehren konnte. Der heimtückische Plan im Jahr 2005 war, dass sein ehemaliger Hausmeister in den Trödelladen der heute 57-Jährigen eindringen und sie mit einem Messer erstechen sollte. Doch der angeheuerte Mann ging zur Polizei.

Damals wurde vermutet, dass W. mit seiner Noch-Frau „nicht teilen“ wollte. Gier soll auch zum zweiten Killerauftrag geführt haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass Gerd W. die monatlich 2400 Euro Unterhalt, die sie aus Einnahmen der Männerpension in Mahlsdorf bekam, nicht mehr zahlen wollte. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. K.G.

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