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Prozess: Haftstrafe für Überfall auf Behinderten

Drei Männer drangen im Dezember letzten Jahres in die Wohnung eines gehbehinderten Mannes ein, um Geld zu erbeuten. Mit einem Schlagstock schlugen sie auf ihr Opfer ein. Im nun laufenden Prozess wurde einer der Täter zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt.

Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Berlin am Mittwoch einen 23-jährigen Mann zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Dezember 2006 gemeinsam mit zwei Freunden einen gehbehinderten Mann in seiner Weddinger Wohnung überfallen und 300 Euro geraubt hatte. Der 48-Jährige hatte einen Teil der Schläge mit seinem Gehstock abwehren können, klagte aber über Schmerzen an Knie und Arm.

Dem Urteil zufolge hatte der Angeklagte bei der Tat Schmiere gestanden, während seine Komplizen mit einem Schlagstock auf den Mann einschlugen. Trotzdem wird auch er für die Schläge belangt, weil er gewusst habe, dass der Schlagstock eingesetzt werden soll, hieß es im Urteil. Strafmildernd wurde gesehen, dass ohne sein Geständnis die Beweislage "dürftig" gewesen wäre. Im Prozess hatte der Angeklagte die Namen seiner Mittäter genannt, die derzeit in Untersuchungshaft auf ihren Prozess waren.

Nach Angaben des 23-Jährigen hatte ein Mittäter, für den er Drogen verkaufte, in der Wohnung des Mannes "eine große Menge Bargeld" vermutet, womit er seine Schulden bezahlen könne. Dass der Mann behindert sei, habe er zuvor aber nicht gewusst, betonte der 23-Jährige. In das Urteil wurden zwei frühere Bewährungsstrafen, darunter wegen Drogenhandels, einbezogen. Außerdem muss der 23-Jährige 1500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. (saw/ddp)

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