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Prozess: Kaum Beweise für Autozündlerei

Der Prozess gegen Martin H. zählte zunächst zu den wenigen schnellen Erfolgen im Kampf gegen die Autozündler. Doch Gutachten entlasten den 36-jährigen Angeklagten, der einen Mercedes in Lichtenberg entzündet haben soll.

Berlin - Keine Spuren an seinen Händen, keine Hinweise auf Brandstiftung an seiner Kleidung. Mehrere Gutachten, die am Dienstag im Prozess gegen Martin H. verlesen wurden, waren eindeutig entlastend für den Angeklagten. Nur an dem Kapuzenshirt, das der 36-Jährige in der Tatnacht trug, fand man eine „kleine thermische Veränderung“. Genaueres konnte nicht festgestellt werden. Auch wie der Mercedes in einem Hinterhof in der Lichtenberger Türrschmidtstraße in Brand gesetzt wurde, ist unklar.

Es ist ein Fall, der zunächst zu den wenigen schnellen Erfolgen im Kampf gegen die Autobrände zählte. Gäste eines Lokals, in dem Martin H. zuvor gezecht hatte, beschuldigten ihn lautstark. Als die Polizei in der Nacht zum 12. Juni eintraf, hielten sie den Verdächtigen fest. „Er war für eine Stunde weg, dann kam er mit schwarzem Gesicht und schwarzen Händen wieder“, berichteten die Zeugen aufgeregt. Ein Mann beschrieb, wie er H. über einen Zaun springen sah. H. war es, der der Wirtin mitgeteilt hatte, dass ihr Mercedes in Flammen stehe.

Die Ermittler machten sich ans Werk. Fest steht, dass es sich um Brandstiftung handelte. Das Feuer brach am hinteren Reifen auf der Fahrerseite aus, sagte ein Polizist. Möglicherweise sei Benzin eingesetzt worden. Doch es vergingen zwei Stunden, bis man dem angeblichen Täter zur Spurensicherung Handschuhe gab. Es sei kein Ergebnis mehr möglich gewesen, hieß es im Untersuchungsbericht.

„Ein klares Motiv ist nicht zu erkennen“, notierte ein Polizist in der Tatnacht. Eine Beamtin sagte, sie habe Dreck an den Händen des Verdächtigen gesehen, nicht aber im Gesicht. Martin H. erklärte damals, er habe versucht, ein Auto zu klauen. Als er einen Feuerschein sah, sei er auf einen Treppenabsatz gestiegen und habe nachgesehen. „Wir betrachteten seine Schilderung als Schutzbehauptung“, sagte eine Polizistin. Ob die Version von H. geprüft wurde, wisse sie nicht.

Der Prozess geht am 29. September weiter. K.G.

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