zum Hauptinhalt

Prozess: Keine Beweise gegen angeblichen Brandstifter

Die Staatsanwaltschaft hat in den Prozessen gegen mögliche politisch motivierte Autozündler einen schweren Stand. Auch die Verurteilung von Christoph T. wird zunehmend unwahrscheinlich. Der 23-Jährige soll ein Auto in Friedrichshain angezündet haben.

Von Frank Jansen

Die Staatsanwaltschaft hat in den Prozessen gegen mögliche politisch motivierte Autozündler einen schweren Stand. Auch im zweiten Prozess am Landgericht gegen den 23-jährigen Christoph T. zeichnete sich am Dienstag ab, dass ihm keine Schuld am Brand eines VW Passat in Friedrichshain nachzuweisen sein dürfte. Ein Sachverständiger des Bundeskriminalamts (BKA) konnte jetzt wie sein Kollege vom Landeskriminalamt im ersten Prozess im Oktober 2009 keine sicheren Hinweise auf die Verwendung eines Brandbeschleunigers nennen. Damit wird eine Verurteilung von Christoph T. unwahrscheinlich. Ebenfalls im Oktober hatte das Landgericht in einem aufsehenerregenden Prozess die junge Linksradikale Alexandra R. freigesprochen, der die Staatsanwaltschaft einen versuchten Brandanschlag auf ein Fahrzeug auch in Friedrichshain vorgeworfen hatte.

Schon im ersten Prozess gegen Christoph T. hatte die 17. Strafkammer festgestellt, die Beweislage sei zu dünn. Der Angeklagte kam damals nach drei Monaten Untersuchungshaft frei. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte jedoch das Gutachten des Landeskriminalamts nicht und beantragte beim BKA eine weitere Expertise - der Prozess begann von vorne.

Der VW Passat, der einer Brandenburger Versicherungskauffrau gehörte, war am 17. Juni 2009 in der Pettenkofer Straße in Flammen aufgegangen. In der Nähe nahmen Polizisten Christoph T. und einen weiteren jungen Mann fest, gegen den bislang keine Anklage erhoben wurde. Die Beamten hatten beobachtet, wie T. und sein Bekannter Kleidungsstücke auszogen und gegen andere tauschten. Die beiden Männer bestreiten bis heute, etwas mit dem Brand zu tun zu haben. Die Staatsanwaltschaft klagte jedoch Christoph T. an und erhoffte sich, wie es in Justizkreisen hieß, „aus generalpräventiven Gründen“ eine hohe Freiheitsstrafe, die angesichts der vielen Autozündeleien abschreckend wirken sollte.

Danach sieht es nun nicht aus, weil auch der BKA-Gutachter keine belastenden Indizien vortragen konnte. Da im Brandschutt keine Spuren eines Brandbeschleunigers gefunden wurden, schloss der Sachverständige zumindest theoretisch eine „Selbstentzündung“ der Limousine nicht aus. Und die an Kleidungsstücken , am Rucksack und an den Händen von Christoph T. festgestellten „Kohlenwasserstofffraktionen“, mutmaßlich Lampenöl, hätten schon mehrere Wochen alt sein können.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt, zu erwarten sind Plädoyers und das Urteil. Die Verteidigerinnen von T. erwarten einen Freispruch. Frank Jansen

Zur Startseite