zum Hauptinhalt

Prozess: Mutter nach Kindes-Misshandlung in Psychiatrie

Eine 23-jährige Frau, die ihr Baby in Niederschöneweide schwer verletzt hatte, ist laut gerichtlichem Beschluss in einer Klink untergebracht worden. Ihr Kind war sechs Tage nach der Tat an seinen Verletzungen gestorben.

Nach der tödlichen Misshandlung ihres fünf Monate alten Sohnes hat das Landgericht Berlin eine 23-jährige Frau in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das Gericht sah es gestern als erwiesen an, dass die allein erziehende Mutter für den Tod ihres Babys verantwortlich ist. Eine Schuldunfähigkeit könne bei der Tat aber nicht ausgeschlossen werden. Daher wurde die seit Jahren psychisch kranke Frau vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen.

Die Angeklagte hatte im November 2006 den Säugling erst schwer misshandelt und dann unter einem Auto vor ihrem Wohnhaus in der Brückenstraße in Niederschöneweide abgelegt. Das Baby lag mit dem Kopf unter dem Vorderrad eines parkenden Wagens und hätte beim Anfahren überrollt werden können. Eine Passantin fand das wimmernde Kind. Der Junge starb sechs Tage später an den Folgen multipler, massiver Verletzungen im Kopf- und Brustbereich.

Distanzlosigkeit zur Tat

Das Gericht folgte einem Gutachter, wonach die "schizophrene Erkrankung" der Angeklagten Auslöser für die Tat war. Ihr "unmotiviertes Lachen" und ihre "Distanzlosigkeit nach der Tat" könnten "sichere Zeichen für einen akuten psychotischen Schub" gewesen sein, hieß es. Die Frau habe "ihr Kind als "Störenfried gesehen, das ihr Leben bedrohte". Die Konfrontation mit der eigenen Hilflosigkeit habe dann zur Gewalttätigkeit geführt. Die Angeklagte hatte bei der Polizei zunächst behauptet, kein Kind zu haben.

In dem seit Juli andauernden Prozess konnte nicht geklärt werden, wie das Kind misshandelt worden war. Ein Gerichtsmediziner sprach von einem "lang anhaltenden Gewaltausbruch" gegen den Körper des Säuglings. In der Tat hätten sich "alle verdrängten negativen Momente" der kranken und auch überforderten Mutter entladen. Fingerabdrücke oder DNA-Spuren wurden jedoch nicht gefunden. Ein Anfangsverdacht gegen den Vater des Kindes, auf den die Verteidigung verwiesen hatte, habe sich nicht bestätigt, sagte der Richter.

Angeklagte "nicht krankheitseinsichtig"

Die Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen. Im Schlusswort betonte sie ihre Unschuld. Aus Sicht des Gerichts ist die 23-Jährige bis heute "nicht krankheitseinsichtig" und stellt "unbehandelt" daher "fortdauernd eine Gefahr" dar. Insbesondere da sie noch jung sei und wieder Kinder bekommen könne. Im "Interesse der öffentlichen Sicherheit" wurde deshalb ihre Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. (liv/ddp)

Zur Startseite