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Prozess: Rabiater Kussversuch: Ben Teewag erneut vor Gericht

Körperverletzung, Beleidigung, Drogenbesitz: Ben Tewaag hat bereits viele Verfahren hinter sich und saß zehn Monate hinter Gittern. Nun soll der Sohn von Uschi Glas erneut randaliert haben - und es gibt noch ein weiteres Verfahren.

Benjamin Tewaag saß zehn Monate wegen Körperverletzung hinter Gittern und gelobte danach Besserung. Er sei nicht mehr so hitzköpfig, viel gelassener, verkündete der älteste Sohn von Schauspielerin Uschi Glas. Das war im Sommer 2010. Doch die guten Vorsätze hielten aus Sicht der Ermittler nicht lange. Tewaag soll am 26. Februar dieses Jahres in einer Bar in Mitte einen Mitarbeiter gegen die Wand geschleudert haben. Das brachte den 36-Jährigen zurück auf die Anklagebank.

Schweigend hörte er, der als Beruf Autor und Regisseur angab, am Mittwoch die Vorwürfe. Sie klingen nicht so dramatisch: Am frühen Morgen kam es zum Streit. Der wohl ziemlich laut auftretende Tewaag hatte einen Luftballon, der in Kopfhöhe einer Studentin schwebte, platzen lassen. Sie zuckte zusammen, ihr Freund stellte den Luftballonzerstörer zur Rede. Tewaag soll nun das Gesicht des ihm Fremden ergriffen und versucht haben, den Mann zu küssen. Der schob ihn weg. Dann kam ein Mitarbeiter, der Tewaag aufforderte, das Lokal zu verlassen. Den 31-Jährigen soll er gegen eine Wand geschleudert haben. Es kam laut Anklage zu Prellungen.

„Er wurde höflich aufgefordert, den Laden zu verlassen“, berichtete die Studentin vor Gericht. Nach ihrem Eindruck sei Tewaag deutlich alkoholisiert gewesen. Das habe sie aus seinen Gesichtszügen geschlossen und „aus der Aggressivität, die sich so schnell aufgebaut hat“. Ein anderer Zeuge fand alles nicht so heftig und schlug damals eine Entschuldigung vor. Tewaag soll abgelehnt haben: „Ich habe nichts getan, der Türsteher fasst mich an, schmeißt mich raus, ich weiß nicht warum.“

Ein wildbewegtes Leben liegt hinter Tewaag. Er handelte sich Verfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung, Drogenbesitzes ein. Wegen der Vorstrafen landet auch eine scheinbare Kleinigkeit bei der Justiz. Bei dem Vorfall in der Bar stand er zudem unter Bewährung. Und es gibt ein weiteres Verfahren um Beleidigung und einen zerstörten Brandmelder. Der Prozess geht am 28. November weiter. K.G.

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