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Prozess: Tod eines Babys bleibt ungesühnt

Ein kurzer Moment der Unbeherrschtheit war tödlich. Der sechs Monate alte Junge wurde geschüttelt und verstarb an den Folgen schwerer Hirnverletzungen. Der Prozess endete mit einem Freispruch – doch der Verdacht gegen die Mutter und ihren Ex-Freund bleibt.

Wochenlang saß der damalige Freund der Mutter vor Gericht. Die Frau, eine Berliner Modedesignerin, war Nebenklägerin. Im Urteil aber wurden beide als mögliche Täter genannt: „Sowohl der Angeklagte als auch die Mutter könnte in einer Überreaktion geschüttelt haben.“ Die Schuldfrage sei nicht eindeutig zu klären gewesen. Der Mann wurde freigesprochen.

Die Mutter saß nicht mit im Gerichtssaal, als harte Worte fielen. „Das Kind ist bereits in den Tagen vor dem Schütteln nachhaltig und grob angefasst worden“, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Dietrich. „Die blauen Flecken waren nicht zu übersehen.“ Doch die Mutter habe im Prozess erklärt, dass sie davon sowie von einem Rippenbruch nichts bemerkt habe. „Warum lügt uns die Mutter an? Hat sie etwas zu verbergen? Will sie den Angeklagten schützen? Wir wissen es nicht“, sagte die Vorsitzende. Auch die früheren Verletzungen seien nur zwei Personen zuzuordnen. Beide aber hatten im Prozess erklärt, das Kind nie unangemessen behandelt zu haben.

Der Angeklagte, ein 25-jähriger Mann aus Kamerun, war am Vormittag des 23. April allein mit dem Jungen in der Wohnung der Mutter in Mitte. Die deutlich ältere Frau war nach dem Frühstück zur Arbeit gefahren. Wie so oft zuvor vertraute sie dem Mann, den sie während ihrer Schwangerschaft kennengelernt hatte, ihr Baby an. Drei Stunden später rief der Lebensgefährte bei ihr an und sagte, dass es dem Kleinen schlecht gehe. Sie verständigte daraufhin sofort die Feuerwehr. Das Baby starb trotz Notoperation fünf Tage später.

„Schütteltrauma – da geht es um einen Moment des Kontrollverlustes“, sagte die Richterin. Begleitet werde die Überreaktion oft von einem Satz wie: „Sei doch einmal still!“ Das Kind der Designerin war ein sogenanntes Schreikind. Für die Mutter und den Angeklagten habe es Stress gegeben. Möglicherweise habe der Freund das Baby geschüttelt, möglicherweise die Mutter. Es gebe keine sichere Erkenntnis, zu welchem Zeitpunkt das Baby tödlich verletzt wurde. Der Staatsanwalt hatte hingegen ausreichend Beweise gesehen. Er beantragte gegen den Afrikaner sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Für den Ankläger stand fest, dass die Mutter, die als überfürsorglich galt und mit dem Jungen häufig beim Arzt war, das Kind nicht misshandelt habe. Doch die älteren Verletzungen, die bei dem Baby am Tag seiner Einlieferung ins Krankenhaus festgestellt wurden, warfen bei den Richtern Zweifel auf. „Ausgerechnet in dem Zeitraum, als es wahrscheinlich zum Rippenbruch kam, war sie nicht beim Arzt.“ Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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