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Prozess: Tödliche Fehldiagnose: Kinderarzt zahlt 10.000 Euro Schmerzensgeld

Der Junge hatte hohes Fieber und fühlte sich schlecht. In der Notaufnahme eines Krankenhauses diagnostizierte ein Bereitschaftsarzt Masern - eine tödliche Fehldiagnose, wie sich bald herausstellte.

Drei Tage gehe das Fieber hoch, dann sinke es, sei ihr nach einer „schnellen“ Untersuchung gesagt worden, berichtete die Mutter des Jungen im Prozess. „Wir hatten keinen Grund, dem Arzt zu misstrauen.“ Ihr Sohn, zwei Jahre und zehn Monate alt, starb drei Tage später zu Hause. Der 67-jährige Mediziner, der sich am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung vor einem Amtsgericht verantworten musste, zeigte sich sehr betroffen über seinen Fehler.

Er sei Kinderarzt mit Leib und Seele, sagte der Angeklagte. Einmal im Monat ist er beim Kinderärztlichen Notfalldienst im Einsatz. Im Januar 2010 untersuchte er den kleinen Vadim. Angeblich hatte er sich den Rachen genau angesehen, weder Husten noch Röcheln festgestellt. Er fragte nicht, ob Vadim gegen Masern geimpft war. Der Bereitschaftsarzt ging davon aus, dass die aus Lettland stammenden Eltern nur zu Besuch in Berlin waren und kein Impfbuch vorlegen könnten. Er verordnete ein Fieber senkendes Mittel und Ruhe. Der Arzt hatte sich aus Sicht der Anklage viel zu schnell festgelegt. Tatsächlich litt Vadim bereits seit sieben Tagen an einer Lungenentzündung.

„Ich habe mir immer die Zeit für Untersuchungen genommen – egal, wie voll es im Wartezimmer ist“, beteuerte der Arzt. Im Falle von Vadim aber habe er einen falschen Schluss gezogen. Der Angeklagte, der seine Arbeit so gut wie möglich gemacht haben will, „hätte es besser machen können“, sagte der Richter. Doch der Mediziner, der vielen Kindern Gutes getan habe, müsse nicht per Urteil bestraft werden. Gegen Zahlung von 10 000 Euro Schmerzensgeld an die Eltern wurde das Verfahren eingestellt.

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