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Prozess: U-Bahnschläger entschuldigen sich bei Opfer

Im vergangenen Jahr schlugen zwei Jugendliche einen Familienvater am U-Bahnhof Haselhorst brutal zusammen. Der Mann war bis April arbeitsunfähig, leidet noch heute unter Spätfolgen der Misshandlung. Am Dienstag hat der Prozess gegen die beiden Angeklagten begonnen.

Im Prozess um den brutalen Übergriff auf einen Mann am U-Bahnhof Haselhorst ist am Dienstag vor dem Berliner Landgericht das Opfer als Zeuge gehört worden. Den Schilderungen des 34-Jährigen zufolge haben sich die vier Angeklagten bei dem Mann entschuldigt. Zwei von ihnen betonten zudem, alles in ihrer Macht Stehende tun zu wollen, damit es dem Mann wieder bessergehe.

Die 17- bis 19-Jährigen sind angeklagt, den Familienvater am letzten Tag des vergangenen Jahres auf dem Bahnsteig grundlos angegriffen zu haben. Sie sollen ihn die Treppe hinunter gestoßen, auf ihn eingetreten und eine Wodkaflasche gegen seinen Kopf geschlagen haben. Der 34-Jährige erlitt eine Schädelknochenzertrümmerung und Hinblutungen. Er schwebte in Lebensgefahr, musste mehrfach operiert werden und war bis April arbeitsunfähig. Seid Juni leidet der Familienvater unter epileptischen Anfällen, die eine Spätfolge der Misshandlungen sind.

Er versuche für seine Familie "so stark, wie möglich" zu sein, sagte der 34-Jährige. "Es ist schwierig. Es reißt mich aus dem Leben", sagte der Disponent. Aufgrund der epileptischen Anfälle müsse er Tabletten nehmen, die ihn aggressiv machten. Außerdem dürfe er nie wieder Auto fahren. Seine beiden Kinder müssten sich jetzt mit seiner Krankheit auseinandersetzen. An die Tat kann sich der Mann kaum erinnern. Eigenen Angaben nach kam er von der Geburtstagsfeier eines Kollegen und wollte mit der U-Bahn nach Hause. Er habe auf einer Bank gesessen, als er Schläge von "hinten und vorn" bekommen habe, sagte er. Daraufhin habe er den vier Leuten aus dem Weg gehen wollen, sei aufgestanden und Richtung Ausgang gegangen. "Das Letzte, woran ich mich erinnere, ist, dass ich die Treppe hoch gehe."

Zu Prozessbeginn hatten die Angeklagten die Tat im Wesentlichen gestanden. Ein 17- und ein 18-Jähriger gaben jedoch an, wegen ihres Alkoholkonsums Erinnerungslücken zu haben. Im März dieses Jahres hatten sie sich der Polizei freiwillig gestellt, weil sie eigenen Angaben zufolge "ein schlechtes Gewissen hatten". Der Vorfall war damals von einer Überwachungskamera festgehalten worden. Der Prozess wird am 29.September fortgesetzt. (ddp)

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