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Prozess: Vater gesteht Tötung von Baby

Ein 42-jähriger Mann muss sich vor dem Berliner Landgericht verantworten, weil er seine sieben Monate alte Tochter gegen Wand und Gegenstände geschlagen haben soll. Der Säugling verstarb an den schweren Verletzungen.

Zum Prozessauftakt legte der offenbar psychisch kranke Angeklagte über seinen Anwalt ein Geständnis ab und bereute die Tat. Ihm werden Totschlag und Körperverletzung vorgeworfen. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Im Februar soll der Mann beim Besuch seiner Lebensgefährtin in einer Reinickendorfer Mutter-Kind-Einrichtung den Säugling durch massive Gewalt getötet haben. Laut Anklage rastete er beim Streit mit der Kindsmutter aus und schlug das Baby erst gegen Wand, Schrank und Waschmaschine und warf es dann mit voller Wucht auf den gefliesten Boden. Das Kind starb noch vor Ort an den Folgen schwerster Schädelverletzungen. Die Kindsmutter und zwei Heimangestellte seien beim Versuch, den Angeklagten von der Tat abzuhalten, verletzt worden. Der 42-jährige Franzose wurde noch vor Ort festgenommen.

Gericht: Täter offenbar schuldunfähig

Sein Mandant könne sich zwar an das "Rahmengeschehen" erinnern, habe aber in dem "entscheidenden Punkt eine Lücke", sagte der Verteidiger des Mannes am Rande des Prozesses. "Ein gesunder Mann hätte diese Tat nicht begangen", fügte der Anwalt hinzu. Der Angeklagte ist angelernter Koch und seit 1999 erwerbsunfähig.

Der Staatsanwalt hält nach dem bisherigen Gutachten eine Unterbringung in der Psychiatrie für möglich. Es spreche vieles dafür, dass der 42-Jährige schuldunfähig sei. Neben einer Borderline-Erkrankung leide der Angeklagte an einer Hirnschädigung, die Folge eines Sprungs in die Spree im Jahr 1998 sei, sagte der Ankläger.

Anwalt der Mutter: Weder "Groll noch Rachegefühle"

Auch die Lebensgefährtin des Mannes soll psychisch krank sein. Den Ermittlungen zufolge hatte sich das Paar vor einigen Jahren bei einer Therapie kennengelernt. Aufgrund von Beziehungs- aber auch eigenen Problemen war die 31-Jährige nach der Geburt des Mädchens in die betreute Einrichtung in Reinickendorf gezogen. Der Angeklagte hatte ein Besuchsrecht. Am Tattag wollte er seine Tochter abholen und sie übers Wochenende zu sich nehmen.

Wegen Gewalttätigkeiten an dem zehnjährigen Kind seiner Lebensgefährtin war der Angeklagte im August 2007 zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Er wurde zugleich angewiesen, eine Therapie zu machen. Diese soll er jedoch einen Monat vor dem tragischen Geschehen abgebrochen haben.

Trotz der schrecklichen Ereignisse hege seine Mandantin weder "Groll noch Rachegefühle", sagte der Anwalt der Kindsmutter, die als Nebenklägerin am Verfahren teilnimmt. Die 31-Jährige hoffe auf eine gerechte Strafe und dass dem Angeklagten geholfen werde. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

Beatrix Boldt[ddp]

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