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Der ehemalige Vorsitzende der NPD, Udo Voigt (2.v.l.), und der NPD-Parteifunktionär Uwe Meenen (r) stehen im Kriminalgericht Moabit vor Prozessbeginn hinter der Anklagebank.

© dpa

Prozess wegen Volksverhetzung: Ex-NPD-Chef zu Bewährungsstrafe verurteilt

Udo Voigt lobte aus Sicht der Richter öffentlich die Waffen-SS und verbreitete einen ausländerfeindlichen Werbespot. Der Ex-NPD-Chef wurde der Volksverhetzung schuldig gesprochen.

Der frühere NPD-Chef Udo Voigt ist wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem verhängte das Berliner Landgericht am Donnerstag eine Geldbuße von 1000 Euro gegen den 60-Jährigen. Voigt habe am 25. März 2010 in einer Rede in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Treptow-Köpenick die Waffen-SS verherrlich, befanden die Richter. Zudem wurde er schuldig gesprochen, einen ausländerfeindlichen Werbespot verbreitet zu haben. In diesem Fall war der damalige Berliner Landesvorsitzende der NPD, Uwe Meenen, mitangeklagt. Gegen ihn ergingen wegen Volksverhetzung acht Monate Haft auf Bewährung sowie 1000 Euro Buße. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die beiden Rechtsextremisten hatten Freispruch verlangt.   

„Es sollte eine gezielte Provokation sein, es war keine spontane Äußerung in einer hitzigen Debatte", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Seifert. Es sei dem Ex-NPD-Chef darum gegangen, seine Gruppierung auf billige Art und Weise bekannt zu machen. Voigt hatte mit seiner Rede anlässlich des 65. Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus in der BVV für Empörung gesorgt. Anzeige hatte der Linken-Politiker Hans Erxleben erstattet. Voigt wies die Vorwürfe von sich. „Ich sehe mich im Sinne der Anklage unschuldig.“ Er habe nur den Opfern des Krieges gedenken wollen, „allen Opfern“. Vor der BVV hatte er von „tapferen Soldaten der Waffen-SS“ gesprochen, vor denen er sich verneige.

Auch der Wahlwerbespot, der im Wahlkampf zum Abgeordnetenhaus vom 15. August bis zum 1. September 20011 auf der Homepage der NPD abrufbar war, erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung, sagte Seifert. Es werde suggeriert, dass Ausländer generell Täter seien. Das Video stelle eine „ziemlich üble und penetrante Verächtlichmachung von Migranten“ dar. Dass der damalige NPD-Chef den Spot nicht gesehen haben will, nehme ihm das Gericht nicht ab. Auch der Spot sei eine „kalkulierte Handlung“ gewesen. Es sei darum gegangen, mit geringstem Einsatz größte Wirkung zu erzielen.

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