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Prozessurteil: Bewährungsstrafe für abenteuerlichen Betrug

Zwei Afrikaner nahmen das Wort "Geldwäsche" wohl ganz genau: Sie brachten einen Hotelbesitzer um fast 50.000 Euro, weil sie vorgaben, gefärbte Geldscheine wieder in den Ursprungszustand waschen zu können. Heute sprach das Gericht ein Urteil.

Wegen Diebstahls und versuchten Betruges sind zwei Afrikaner vom Amtsgericht Tiergarten zu Bewährungsstrafen von 14 und 23 Monaten Haft verurteilt worden. Ein 36-jährige Kameruner und ein 27-jähriger Mann aus dem Tschad wurden schuldig gesprochen, gemeinsam mit einem Komplizen im Juni 2005 einen Hotelbesitzer mit der sogenannten Wash-Wash-Methode um 45.000 Euro geprellt zu haben.

"Die Geschichten sind so abenteuerlich, dass man kaum glauben kann, dass Erwachsene darauf reinfallen", sagte ein Verteidiger. In diesem Fall hatte der Komplize mit einer Million Euro geprahlt, deren Scheine er für die Ausreise aus seiner Heimat zu Tarnzwecken schwarz gefärbt hatte. Unter dem Vorwand, mit einem chemischen Prozess die Geldscheine zurückfärben und damit wieder verkehrsfähig machen zu können, wurde der Hotelbesitzer dazu gebracht, 45.000 Euro für den "Entfärbungsprozess" zur Verfügung zustellen.

Als ein Versuch misslang, hatten die beiden Angeklagten den Hotelier gebeten, ihnen noch einmal Geld zu geben. Dazu kam es jedoch nicht mehr, weil sich das Opfer unterdessen an die Polizei gewandt hatte. Die Angeklagten hatten die Tat vor Gericht pauschal gestanden. Das Opfer war zur Verhandlung nicht erschienen. (nal/ddp)

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