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Rechtsextremismus: Berliner OVG bestätigt Verbot von "Frontbann 24"

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot der rechtsextremen Gruppierung "Frontbann 24" bestätigt. Berlins Innensenator Körting hatte die Kameradschaft Anfang November vergangenen Jahres verboten.

Die Vereinigung weise eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf und richte sich in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte die rechtsextreme Kameradschaft Anfang November vergangenen Jahres verboten. „Frontbann 24“ benannte sich nach der 1924 gegründeten Vorläuferorganisation der nationalsozialistischen Sturmabteilung SA.

Besonderes Merkmal der Organisation war, dass ihre bis zu 60 Mitglieder in der Öffentlichkeit in einer schwarzen SA-ähnlichen Uniform auftraten, an deren Hemden oder T-Shirts der Reichsadler, ein Lorbeerkranz, der „Frontbann“-Schriftzug und am Kragen die Zahl „24“ prangte.

Die Neonazi-Gruppierung war ab Ende 2008 in Berlin aktiv. Sie trat bei mehreren rechtsextremistischen Demonstrationen und Mahnwachen auf, darunter am 14. Februar 2009 zum Jahrestag der Bombardierung von Dresden. Die Kameradschaft entstand aus einer Abspaltung unzufriedener Mitglieder des NPD-Kreisverbands Treptow-Köpenick. Ihr regionaler Schwerpunkt lag im Ost-Berliner Ortsteil Schöneweide. Dort trafen sich die Mitglieder regelmäßig im Neonazi-Szenelokal „Zum Henker“. (ddp)

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