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Gasexplosion

© ddp

Reinickendorf: Mieter wollte heizen, aber nicht zahlen

Der Verursacher der Explosion in Reinickendorf fummelte am Gashahn. Die Mahnungen der Gasag hatte er ignoriert. Nun wird gegen den Mann ermittelt.

Er hatte seine Gasrechnung nicht bezahlt. Deshalb drehte die Gasag Christian T. den Hahn ab. Doch weil er trotzdem heizen wollte, manipulierte T. an der Gasleitung – und das Obergeschoss seines Wohnhauses am Eichborndamm in Reinickendorf flog in die Luft. Er selbst wurde bei der Explosion am Mittwoch, wie berichtet, nur leicht verletzt. Nun wird gegen den Mann ermittelt. Ein Haftbefehl wurde nicht erlassen. Es bestehe kein dringender Tatverdacht, hieß es zur Begründung, denn die Tatsache, dass T. an der Gasleitung manipuliert habe, sage noch nichts darüber aus, dass direkt dadurch auch die Explosion ausgelöst wurde.

Doch so weit hätte es gar nicht kommen müssen. Der 41-Jährige habe zwei Mahnungen der Gasag ignoriert, sagte der Sprecher des Energieversorgers, Klaus Haschka. Der Mieter habe sechs bis acht Wochen Zeit gehabt, um darauf zu reagieren. „Nach Ende der Frist sind wir mit dem Gerichtsvollzieher in die Wohnung und haben den Gashahn am 12. Dezember abgedreht“, sagt er.

Rechtlich dürfe das Unternehmen das, erklärt Gasag-Justiziar Jochen Göldner. Allerdings müsse die „Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben“. Dazu gebe es auch Gerichtsurteile, die der Gasag als „Vorgabe dienen“. So sei es völlig klar, dass „einer alleinstehenden Mutter mit Kleinkind bei minus 15 Grad nicht der Gashahn zugedreht wird“. Dies habe vor einigen Jahren ein Gericht entschieden. „Es kommt auf den Einzelfall an und darauf, ob ein Schuldner kooperativ ist und eigentlich zahlen möchte“, sagt Göldner. Es gebe in solchen Fällen auch immer die Möglichkeit, sich auf eine Ratenzahlung mit der Gasag zu einigen. Doch Christian T. habe sich nie gemeldet. Und das Unternehmen habe bereits Außenstände in zweistelliger Millionenhöhe, weil Kunden ihre Rechnung nicht begleichen.

Reinickendorfs Sozialstadtrat Andreas Höhne (SPD) verweist auf weitere Hilfsangebote wie die Schuldnerberatungen. Zudem könnten laut Sozialgesetz auch das Sozialamt beziehungsweise das Jobcenter „nach Prüfung und auf Antrag ein Darlehen gewähren“. Auch jemand, der einen festen Job habe, aber mit seinem Geld nicht umgehen könne, habe die Möglichkeit, „einen Antrag auf einmalige Hilfe“ zu stellen. Tanja Buntrock

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