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Revision gescheitert: Bundesgericht bestätigt Urteil gegen U-Bahn-Schläger Torben P.

Knapp ein Jahr nach der Prügelattacke auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße ist die gegen den Schläger Torben P. verhängte Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten Haft wegen versuchten Totschlags rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision als „offensichtlich unbegründet“ verworfen, bestätigte ein Sprecher. Die Verteidigung wollte eine mildere Strafe erreichen. Der Gymnasiast hatte in der Nacht zum Ostersamstag 2011 einen Fahrgast massiv attackiert. Überwachungskameras zeigten, wie der 18-Jährige das bereits am Boden liegende Opfer mehrfach gegen den Kopf trat. Der 30-jährige Mann erlitt ein Schädelhirntrauma. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Torben P. wurde im September des versuchten Totschlags schuldig gesprochen, blieb aber auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft beantragt, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.

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