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Gina-Lisa Lohfink am Freitag im Berliner Kammergericht.

© Reuters

Revisionsprozess im Berliner Kammergericht: Gericht bestätigt Schuldspruch gegen Gina-Lisa Lohfink

Das Model war wegen Falschaussagen zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht bestätigte den Schuldspruch, die Höhe der Geldstrafe wird jedoch neu festgelegt.

In der Revision des Models Gina-Lisa Lohfink um falsche Verdächtigungen hat das Berliner Kammergericht eine Aufhebung des Schuldspruchs abgewiesen. Die Höhe der Geldstrafe müsse jedoch neu festgelegt werden, urteilte das Gericht am Freitag. Lohfink war zur Verhandlung gekommen und hatte den Gerichtssaal ohne Kommentar betreten. Über die Höhe der Tagessätze muss nun eine andere Abteilung des Amtsgerichts neu verhandeln.

Vorkämpferin für Frauenrechte versus inszenierte Tränenshow

Die 30-jährige Lohfink war im vergangenen August vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Sie hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Hinweise. Laut Urteil hatte Lohfink bewusst gelogen, der Sex mit beiden Männern sei einvernehmlich gewesen.

Der Prozess hatte deutschlandweit Aufsehen erregt und polarisiert. Die einen sahen das Model als Vorkämpferin für die Rechte von Frauen, andere vermuteten eine inszenierte Tränenshow.

Im Revisionsprozess wurden keine neuen Beweise erhoben und keine Zeugen gehört. Das Urteil wurde nur auf Rechtsfehler untersucht. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte beantragt, die Geldstrafe aufzuheben, der Schuldspruch solle aber bleiben.

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